Welche Unternehmen sind vom Gesetz betroffen?

Welche Unternehmen sind betroffen?


- Ab 2023: Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern

- Ab 2024: Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern

- Nach 2024 soll der Anwendungsbereich des Gesetzes überprüft werden


Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich auf die gesamte Lieferkette - von der Gewinnung von Rohstoffen bis zur Lieferung an den Endkunden


Die Anforderungen an die Unternehmen sind abgestuft nach:

1. eigener Geschäftsbereich

2. unmittelbarer Zulieferer

3. mittelbarer Zulieferer