Welche Unternehmen sind vom Gesetz betroffen?
Welche Unternehmen sind betroffen?
- Ab 2023: Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern
- Ab 2024: Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern
- Nach 2024 soll der Anwendungsbereich des Gesetzes überprüft werden
Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich auf die gesamte Lieferkette - von der Gewinnung von Rohstoffen bis zur Lieferung an den Endkunden
Die Anforderungen an die Unternehmen sind abgestuft nach:
1. eigener Geschäftsbereich
2. unmittelbarer Zulieferer
3. mittelbarer Zulieferer