Arbeitsschutz

Bild zu Pflichten eines Betriebes
Foto: dizfoto1973 - stock.adobe.com
weiter +

Pflichten eines Betriebes

Wer Mitarbeiter beschäftigt, für den gelten grundsätzlich die Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit. Dazu gehört die Betreuung durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Bild zu Betriebsärztliche Betreuung
Foto: Blue Planet Studio - stock.adobe.com
weiter +

Betriebsärztliche Betreuung

In dieser Regelbetreuung wird nach Grundbetreuung und anlassbezogener Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Betriebsarzt unterschieden.

Bild zu Unternehmermodell
Foto: chokniti - stock.adobe.com
weiter +

Unternehmermodell

Wenn ein Unternehmer das Thema Arbeitssicherheit selbst in die Hand nehmen möchte, dann bietet sich diese Betreuungsform bei einem Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten als Alternative an.

Bild zu Arbeitsschutz: Grundzüge der Unterweisung
Foto: flashpics / Fotolia.com
weiter +

Arbeitsschutz: Grundzüge der Unterweisung

Die Unterweisung ist ein wichtiges Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dient dazu, den Beschäftigten die Unfall- und Gesundheitsgefahren, die am Arbeitsplatz auftreten können, aufzuzeigen.

Bild zu Arbeitsschutz: Hilfestellungen zur Gefährdungsbeurteilung
Foto: A_Bruno - stock.adobe.com
weiter +

Arbeitsschutz: Hilfestellungen zur Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt vom Arbeitgeber, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, sie zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen festzulegen, durchzuführen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.

Bild zu Arbeitsschutz: Die Betriebsanweisung
Foto: dizfoto1973 - stock.adobe.com
weiter +

Arbeitsschutz: Die Betriebsanweisung

Eine Betriebsanweisung (BA) ist eine verbindliche schriftliche Anordnung des Arbeitgebers an die Beschäftigten für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, Gefahrstoffen, Maschinen und andere technische Anlagen.

Webinar am 28.09.2023

Seit Ende 2022 überprüfen die Arbeitsschutz-Dezernate der Bezirksregierungen in NRW gemeinsam mit den Unfallversicherungsträgern verstärkt kleine und mittlere Unternehmen. Anlass ist die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Darum finden in intensiverer Form als bisher Betriebsbesichtigungen durch die Aufsichtsbeamten der Behörden statt. Im Mittelpunkt der Überprüfungen stehen die Arbeitsschutzorganisation und die Gefährdungsbeurteilung bei den Unternehmen. Dr. Jörg Zschoche von der Bezirksregierung Arnsberg wird in diesem Webinar die Grundzüge der gestellten Anforderungen und den Ablauf der Kontrollen durch die Bezirksregierung vorstellen.

Das Info-Webinar beginnt am 28. September um 10 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Zur Anmeldung auf der Webseite der SIHK zu Hagen.