Auftrag und Aufgaben

Der Aufgabenbereich der Industrie- und Handelskammern ist im Wesentlichen gesetzlich festgelegt.

So vertritt die IHK beispielsweise die Interessen aller Mitgliedsunternehmen gegenüber Politik und Verwaltung – und zwar unabhängig von der Unternehmensgröße und der Branchenzugehörigkeit. Diese Gesamtintressenvertretung erfolgt zum Beispiel im Rahmen von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Planungsvorhaben auf kommunaler, regionaler-, Landes-, Bundes- und Europaebene. Unsere Ziele dabei sind:

  • Weniger Bürokratie,
  • mehr unternehmerische Freiheit und
  • bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen.

Darüber hinaus hat uns der Staat eine Vielzahl an Aufgaben übertragen: Neben der Betreuung der Berufsausbildungsverhältnisse und der Abnahme der Ausbildungs- und Weiterbildungsprüfungen gehören dazu beispielsweise auch das Ausstellen von Ursprungszeugnissen, die Durchführung von Sach- und Fachkundeprüfungen, die Führung von Registern und die Bestellung von vereidigten Sachverständigen.

Außerdem stehen wir unseren Mitgliedsunternehmen in allen unternehmerischen Fragen zur Seite. Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe, indem wir stets aktuell über alle unternehmensrelevanten Themen informieren – von Aus- und Weiterbildung über Recht und Steuern bis hin zu Förderprogrammen. Je nach der aktuellen unternehmerischen Phase unterstützen wir bei Gründung, Finanzierung, Konsolidierung, Internationalisierung sowie bei der Unternehmensnachfolge.

Zu guter Letzt haben wir zwecks Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der beruflichen Bildung in unserem Bezirk das IHK-Bildungsinstitut Hellweg-Sauerland gegründet. Diese gemeinnützige Weiterbildungseinrichtung gewährleistet ein regionales Grundangebot an Weiterbildungsmöglichkeiten und bietet jährlich rund 600 Veranstaltungen an seinen Standorten in Arnsberg, Lippstadt und Soest an. Das Institut ist dabei so angelegt, dass sich sein Angebot selbst trägt und nicht durch IHK-Beiträge subventioniert wird.