Sorgfaltspflichten

Um menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden, gehören zu den grundsätzlichen Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes folgende Punkte:


- die Einrichtung eines Risikomanagement

- die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit

- die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen

- die Abgabe einer Grundsatzerklärung

- die Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern

- das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen

- die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens

- die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern

- die Dokumentation und Berichterstattung