Finanzen

Rechtsvorschriften

Nach § 3 Abs. 7a IHKG sind für das Rechnungswesen der Industrie- und Handelskammern, insbesondere für die Rechnungslegung, die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans sowie den Jahresabschluss, die Grundsätze kaufmännischer Rechnungslegung und Buchführung in sinngemäßer Weise nach dem Dritten Buch des Handelsgesetzbuches in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Das Nähere ist durch Satzung unter Beachtung der Grundsätze des staatlichen Haushaltsrechts zu regeln.

Zu diesem Zweck hat unsere Vollversammlung ein Finanzstatut verabschiedet, das die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans sowie die Rechnungslegung und die Abschlussprüfung der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland konkretisiert.


Aufstellung des Wirtschaftsplans

Unser Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, entspricht also dem Kalenderjahr. Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres stellen wir unter Mitwirkung des Haushaltsausschusses einen Wirtschaftsplan auf. Dieser Wirtschaftsplan wird von der Vollversammlung beraten und abschließend durch eine Wirtschaftssatzung festgestellt. Die Wirtschaftssatzung legt auch die Höhe der Beiträge fest und bestimmt darüber, bis zu welcher Höhe Kredite aufgenommen und Verpflichtungen zur Leistung von Investitionsausgaben in künftigen Jahren eingegangen werden dürfen.


Vollzug des Wirtschaftsplans

Wir erhalten keine staatlichen Zuwendungen zum allgemeinen Haushalt. Demzufolge finanzieren wir uns grundsätzlich durch Gebühren und Entgelte sowie Beiträge unserer Mitgliedsunternehmen. Lediglich im Rahmen öffentlicher Förderprojekte zur Förderung der regionalen Entwicklung und Beschäftigung werden nach Möglichkeit projektbezogene Fördermittel in Anspruch genommen. Diese spielen bei der Finanzierung der IHK aber nur eine untergeordnete Rolle.

Im Interesse unserer Mitglieder sind wir gesetzlich zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung verpflichtet. Zu diesem Zweck und um einen transparenten Wettbewerb zu gewährleisten, orientieren wir uns bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen an den Verfahren des öffentlichen Vergaberechts.

Die Einhaltung des von der Vollversammlung festgestellten Wirtschaftsplanes wird unterjährig durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer überwacht.


Jahresabschlussprüfung und Berichterstattung

Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erstellen wir einen Jahresabschluss, der durch die unabhängige Rechnungsprüfungsstelle für die Industrie- und Handelskammern, Düsseldorf, sowie zusätzlich durch zwei ehrenamtliche Rechnungsprüfer, die die Vollversammlung aus ihrer Mitte wählt, geprüft wird. Über das Ergebnis der Prüfung wird im Präsidium und Haushaltsausschuss berichtet, bevor der Jahresabschluss abschließend der Vollversammlung zur Feststellung vorgelegt wird. Diese entscheidet dann über die Verwendung des Bilanzergebnisses und die Entlastung von Präsidium und Hauptgeschäftsführer.

Unabhängig davon wird vonseiten der Rechnungsprüfungsstelle auch gegenüber unserer Rechtsaufsicht, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, über die Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung berichtet.

Nachfolgend finden Sie die Wirtschaftssatzungen und Kurzfassungen der Jahresabschlüsse der letzten Jahre.


Tipp

Das Portal "IHKtransparent" gibt Einblick in die Arbeit, die Struktur und die Finanzen der 79 deutschen Industrie- und Handelskammern.