Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt Anforderungen für abfallerzeugende Betriebe und Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen. Ziel ist die Reduktion von Abfall.
Das VerpackG setzt EU-Vorschriften aus der geänderten EU-Abfallrahmenrichtlinie und der EU-Einwegkunststoffrichtlinie um. Das Ziel ist die Reduktion von Verpackungsmüll und die Schonung natürlicher Ressourcen.
Das Verpackungsgesetz regelt auch das verpflichtende Mehrwegangebot für die Gastronomie. Dadurch haben sich in diesem Markt bereits einige Unternehmen gegründet, die eine Mehrweginfrastruktur für Gastro-Betriebe anbieten.
Das Elektro- und Elektronik-gerätegesetz und das Batteriengesetz setzen die EU-WEEE-Richtlinie und die EU-Altbatterienrichtlinie in nationales Recht um.
Sie müssen eine REACH oder CLP-Eintragung machen und wissen nicht genau worauf Sie achten müssen? Hier finden Sie viele Antworten auf Ihre Fragen.
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N. N.