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Bis zum 31. Mai 2018 mussten alle chemischen Stoffe, die in der Europäischen Union in Mengen ab einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert werden. Andernfalls droht ein Vermarktungsverbot.
Ab Januar 2021 sind Hersteller und Lieferanten von Erzeugnissen, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten (SVHC-haltige Erzeugnisse) dazu verpflichtet, Informationen über diese Erzeugnisse an eine europäische Datenbank zu übermitteln.
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Bei Erzeugnissen handelt es sich um Gegenstände, die bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhalten, die im größeren Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt. Die äußere Form ist entscheidend für ein Erzeugnis.