Datenbank zu besorgniserregenden Stoffen ab 2021
Datenbank zu besorgniserregenden Stoffen seit 2021
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA - European Chemicals Agency) kümmert sich um die Umsetzung alle EU-Chemiaklien-Verodnungen wie REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), CLP (Classification, Labelling and Packaging),
Seit Januar 2021 sind Hersteller und Lieferanten von Erzeugnissen, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten (SVHC-haltige Erzeugnisse) dazu verpflichtet, Informationen über diese Erzeugnisse an eine europäische Datenbank zu übermitteln. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat nun neue Informationen über die Anforderungen der kommenden Datenbank SCIP veröffentlicht. Rechtsgrundlage für diese Datenbank ist die EU-Abfallrahmenrichtlinie.
Ziel der SCIP-Datenbank: Die SCIP-Datenbank [„Substances of Concern in articles, as such or in complex objects (Products)“] soll geschaffen werden, um eine einheitliche Informationssammlung zu ermöglichen. Die Pflicht zur Übermittlung einer SCIP-Meldung betrifft alle Erzeugnisse, die auf dem EU-Markt angeboten werden und einen besonders besorgniserregenden Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 % Massenanteil enthalten. Erfasst, werden beispielsweise der Name, die Konzentration sowie die Lokalisierung des SVHC-Stoffs.
Die daraus hervorgehende Informationssammlung soll vor allem abfallbehandelnden Unternehmen als auch Verbrauchern auf Anfrage zur Verfügung stehen. Die gesammelten SVHC-Daten sollen unter anderem zu einem verbesserten Risikomanagement im Rahmen der Abfallbehandlung und somit zu einer höheren Recyclingqualität beitragen. Auch die Verbraucheraufklärung sowie der Ersatz von SVHCs sollen gefördert werden.