Lkw-Maut ist auf alle Bundesstraßen ausgeweitet worden
Die Lkw-Mautpflicht ist am 1. Juli 2018 auf alle Bundesstraßen ausgeweitet worden. Damit wird auf dem gesamten Netz mit einer Länge von 39.000 Kilometern (bisher 15.000 km Autobahnen) eine Gebühr erhoben. Die Einbuchung zur Erfassung und Abrechnung der Maut kann über eine im Führerhaus eingebaute On-Board Unit (OBU - Automatisches Erhebungsverfahren) oder auf manuelle Weise (Zahlstellen/Terminals oder online über Smartphone, Tablet oder App) im Einzelfall erfolgen. Die Mauthöhe setzt sich aus den Infrastrukturkosten je Kilometer (in Abhängigkeit von der Anzahl der Achsen) und Luftverschmutzungskosten je Kilometer (in Abhängigkeit von der Schadstoffklasse) zusammen.
Mautpflichtig sind alle Nutzfahrzeuge (ausgenommen u.a. Busse, Fahrzeuge des Zivil- und Katstrophenschutzes, Schausteller- und Zirkusfahrzeuge) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 to. Dies gilt ausdrücklich auch für Fahrzeugkombinationen, die erst in der Summe von Zugfahrzeug und Anhänger diese Gewichtsgrenze überschreiten. Auch landwirtschaftlicher Güterverkehr (z.B. von landwirtschaftlichen Lohnunternehmen) ist künftig mautpflichtig, wenn dieser auf Bundesstraßen fährt und die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge > 40 km/h liegt. In einem Merkblatt hat das Bundesverkehrsministerium alle Sonderfälle land- und forstwirtschaftlicher Verkehre zusammengefasst. (siehe Infobox).
Für den gewerblichen Straßengüterverkehr dürfte die rein technische Umstellung der hier in der Regel flächendeckend vorhandenen OBUs kein Problem sein. Anders verhält es sich bei Fahrzeugen im regionalen Ausliefer- oder Baustellenverkehr. Viele dieser Fahrzeuge müssen auf Teilabschnitten auch Bundesstraßen befahren und werden dadurch nun erstmals mautpflichtig. Hier scheint der vorsorgliche (kostenpflichtige) Einbau einer von Maut-Betreiber Toll-Collect kostenlos zur Verfügung gestellten OBU zweckmäßig. Das erleichtert nicht nur die Abrechnung, sondern beugt auch nur versehentlichen Verstößen gegen die Mautpflicht vor. Die manuelle Einbuchung ist relativ zeitaufwändig und führt dazu, dass auf plötzlich eintretende Ereignisse (Staus, Baustellen, neue Lieferziele) nicht mehr flexibel reagiert werden kann.
Die Bußgeldhöhe für die nicht ordnungsgemäße Entrichtung der Maut (vorsätzlich oder fahrlässig) kann bis zu 20.000 Euro betragen. Kontrollen erfolgen entweder mobil durch Kontroll-Personal des Bundesamtes für Güterverkehr oder stationär durch bundesweit rund 600 blaue Kontrollsäulen von rund 4 m Höhe.