Industriemeister/-in - Fachrichtung Licht und Beleuchtung
Gemäß § 3 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/-r Industriemeister/-in – Fachrichtung Licht und Beleuchtung ist zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektrotechnik- und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters – Fachrichtung Licht und Beleuchtung gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Anmeldeschluss:
Frühjahr 2. Januar (Basis- und Handl. Qualifikation)
Herbst 1. Juli (Basisqualifikation)
Anmeldeformular
Prüfungsgebühr 400,00 € (Gebührentarif)
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur Prüfung folgende E-Mail-Adresse
anmeldungpruefung@arnsberg.ihk.de
Schriftliche Prüfungstermine Basisqualifikation (nur noch Wiederholungsprüfung möglich!)
Schriftliche Prüfungstermine Handl. Qualifikationen: auf Anfrage
Termine unter Vorbehalt: Herbst 2020 Frühjahr 2021 Herbst 2021
Ergebnismitteilung: 51. KW 24. KW 51. KW
Mündl. Ergänzungsprüfung: 02. KW ´ 25. KW 02. KW
Fachgespräch: N.N. N.N. N.N.
Strukturierung Basisqualifikation
Prüfungsordnung
Verordnung