Fotos (5): www.fotolia.de

Aus- und Weiterbildung

Industriemeister/-in - Fachrichtung Licht und Beleuchtung


Gemäß § 3 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/-r Industriemeister/-in – Fachrichtung Licht und Beleuchtung ist zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" zuzulassen, wer folgendes nachweist:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektrotechnik- und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  • das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters – Fachrichtung Licht und Beleuchtung gemäß § 1 Abs. 3 haben.

Anmeldeschluss:
Frühjahr     2. Januar (Basis- und Handl. Qualifikation)
Herbst        1. Juli        (Basisqualifikation)

Anmeldeformular

Prüfungsgebühr     400,00 € (Gebührentarif)


Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur Prüfung folgende E-Mail-Adresse

anmeldungpruefung@arnsberg.ihk.de


Schriftliche Prüfungstermine  Basisqualifikation  (nur noch Wiederholungsprüfung möglich!)

Schriftliche Prüfungstermine Handl. Qualifikationen: auf Anfrage

Termine unter Vorbehalt:            Herbst  2020            Frühjahr 2021           Herbst 2021      
Ergebnismitteilung:                                51. KW                          24. KW                        51. KW               
Mündl. Ergänzungsprüfung:                02. KW              ´         25. KW                        02. KW
Fachgespräch:                                            N.N.                               N.N.                             N.N.                 

Strukturierung Basisqualifikation

Prüfungsordnung

Verordnung