Die neuen Rahmenbedingungen durch die Novellierung des Reiserechts stellen alle Anbieter und Vermittler im Inlands- und Auslandstourismus
vor neue Herausforderungen. Völlig neue Definitionen des Begriffs der Pauschalreise und des Reiseveranstalters, die neue Vertriebsform des
„Anbieters verbundenen Reiseleistungen“, erweiterte Gewährleistungspflichten und vor allem umfangreiche neue Informationspflichten – das
alles kommt auf die Unternehmen zu. Betroffen sind ausnahmslos alle: Reisemittler, Reiseveranstalter und vor allem auch Inlandstourismusstellen, Gastgeber und sonstige touristische Leistungsträger.
Das neue Reiserecht tritt zum 1. Juli 2018 in Kraft. Die Unternehmen sollten sich aber heute schon auf die neuen Regelungen einstellen. Merkblätter für verschiedene Zielgruppen finden Sie unter Downloads.