Ausbildungsvertrag

Aus- und Weiterbildung

Neuer Musterausbildungsvertrag ab Januar 2021

Vor Beginn einer Berufsausbildung muss zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden. Dieser ist frühzeitig -vor Beginn der Ausbildung- bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer einzureichen.

Notwendige Angaben im Ausbildungsvertrag sind:

- Art, Beginn und Dauer der Berufsausbildung

- Dauer der Probezeit (weitere Informationen)

- Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und des Urlaubs (siehe Tarifvertrag)

- Form des Ausbildungsnachweises 

- Höhe der Ausbildungsvergütung und Hinweise auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen (weitere Informationen)

- BA Betriebsnummer

Folgende Unterlagen werden von der zuständigen IHK benötigt:

- Antrag auf Eintragung (siehe Ausbildungsvertrag)

- Vertragsausfertigung für die IHK

gegebenenfalls sind noch folgenden Unterlagen notwendig:

- ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (weitere Informationen)

- sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (weitere Informationen)



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