Aus- und Weiterbildung
Neuer Musterausbildungsvertrag ab Januar 2021
Vor Beginn einer Berufsausbildung muss zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden. Dieser ist frühzeitig -vor Beginn der Ausbildung- bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer einzureichen.
Notwendige Angaben im Ausbildungsvertrag sind:
- Art, Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Dauer der Probezeit (weitere Informationen)
- Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit und des Urlaubs (siehe Tarifvertrag)
- Form des Ausbildungsnachweises
- Höhe der Ausbildungsvergütung und Hinweise auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen (weitere Informationen)
- BA Betriebsnummer
Folgende Unterlagen werden von der zuständigen IHK benötigt:
- Antrag auf Eintragung (siehe Ausbildungsvertrag)
- Vertragsausfertigung für die IHK
gegebenenfalls sind noch folgenden Unterlagen notwendig:
- ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (weitere Informationen)
- sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung (weitere Informationen)