Neue Verbraucherrechterichtlinie im Onlinehandel
Handel
Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie tritt in Kraft
Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Zu diesem Stichtag müssen Online-Händler alle Texte und Abläufe in ihren Shops auf das neue Recht umgestellt haben. Insbesondere müssen Informationspflichten und das Widerrufsrecht angepasst werden. Das neue Recht bietet aber auch Chancen: So können z. B. künftig die Kosten der Rücksendung der Ware bei Ausübung des Widerrufsrechts dem Verbraucher auferlegt werden. Voraussetzung: Der Händler hat den Kunden über diese Rechtsfolge belehrt. Aber auch die Rechte der Verbraucher werden gestärkt. So dürfen etwa Vereinbarungen über Zusatzleistungen (z.B. Reiserücktrittsversicherung) nicht mehr über vorangekreuzte Checkboxen herbeigeführt werden. Oder: Dem Verbraucher muss künftig eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit eingeräumt werden. Zuschläge für die Verwendung bestimmter (weiterer) Zahlungsarten dürfen nicht über die Kosten hinausgehen, die dem Unternehmer durch die Nutzung dieses Zahlungsmittels entstehen.
Als Hilfestellung für die Umsetzung dieser und der zahlreichen weiteren gesetzlichen Neuerungen hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag einen Praxisratgeber zum Online-Handel herausgegeben. Er gibt unter Berücksichtigung des neuen Rechts Antworten zu den wichtigsten Fragen des Online-Handels, angefangen von den Impressums- und Informationspflichten, dem Widerrufsrecht, der Abfassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Gewährleistungsrecht bei Sachmängeln, dem Datenschutz bis hin zum Umgang mit Rechtsverstößen und Abmahnungen. Neben zahlreichen Tipps und Hinweisen zur rechtssicheren Gestaltung des Online-Shops werden relevante Rechtsfragen des Vertriebs beleuchtet und mit praktischen Beispielsfällen und Mustern erläutert.
Infobroschüre
Die Publikation kann im Internet unter http://verlag.dihk.de zu einem Preis von 17,00 Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bezogen werden.