IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland bietet ein neues Feststellungverfahren an.
Ab dem 01. Januar 2025 bietet die IHK Arnsberg auf Basis des Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) ein neues Feststellungsverfahren an, welches es Personen ermöglicht, ihre beruflichen Kompetenzen offiziell anerkennen zu lassen - auch ohne formalen Berufsabschluss. Dieses Verfahren richtet sich insbesondere an Menschen, die über langjährige Berufserfahrung verfügen, jedoch nie eine reguläre Berufsausbildung abgeschlossen haben.
Mit diesem Verfahren haben Antragstellerinnen und Antragsteller die Möglichkeit, ihre berufliche Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs prüfen zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass sie im entsprechenden Beruf mindestens die eineinhalbfache Zeit der regulären Ausbildungsdauer tätig waren und ihre Berufserfahrung das Berufsbild weitgehend abdeckt. Ziel ist es, die Vergleichbarkeit mit einer regulären Abschlussprüfung sicherzustellen.
Das Feststellungsverfahren steht Personen offen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt (für Menschen mit Behinderung entfällt diese Altersgrenze)
- Sie verfügen nicht über einen formalen Berufsabschluss im Referenzberuf
- Sie waren mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungsdauer im Referenzberuf tätig
- Ihr Wohnsitz liegt im Inland oder sie haben einen Teil ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland ausgeübt
Das Verfahren richtet sich an Menschen, die durch ihre Berufspraxis umfassenden Kompetenzen erworben haben, diese jedoch nicht formell nachweisen können. Beispiele sind:
- Ein/e Studienabbrecher/-in, die sich durch das Programmieren und Webdesign seine/ihre Existenz sichert, nun aber einen formalen Nachweis seiner/ihrer Fähigkeiten anstrebt.
- Ein/e Quereinsteiger/-in, der/die sich durch langjährige verantwortliche Tätigkeit ein berufliches Handlungsfeld erschließen konnte und jetzt die Funktion als Ausbilder/-in im Referenzberuf anstrebt.
- Angehörige, die ohne Ausbildung jahrelang die Büroorganisation im Familienunternehmen übernommen haben.
- Ein/e Migrant/-in mit umfangreicher Berufserfahrung aus dem Heimatland, der/die aufgrund eines fehlenden Abschluss und somit mangelnder Sichtbarkeit nur Hilfsarbeiten ausführen kann.
- Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt signifikante berufliche Fähigkeiten erworben haben, aber keine formale Ausbildung abschließen konnten.
Das Feststellungsverfahren bietet keine Alternative zu einer regulären Ausbildung, sondern ist auf Berufserfahrene zugeschnitten. Eine reguläre duale Ausbildung bleibt der schnellere, sicherere und planbarere Weg zur beruflichen Qualifikation, insbesondere für Berufsanfänger.
Die Qualitätssicherung des Feststellungsverfahrens erfolgt durch die Einbettung in die bestehenden Prüfungsstrukturen der IHK Arnsberg. Die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erfolgt durch erfahrene Prüferinnen und Prüfer aus dem regulären Prüferpool. Es wird das Vier-Augen-Prinzig angewendet, um die Objektivität und Vergleichbarkeit mit regulären Abschlussprüfungen zu gewährleisten.
Absolventinnen und Absolventen des Feststellungsverfahrens erhalten ein öffentlich-rechtliches Zeugnis, das ihre berufliche Handlungsfähigkeit bestätigt. Mit diesem Nachweis können sie sich problemlos als Fachkraft auf dem Arbeitsmarkt positionieren und direkt weiterführende Qualifikationen, wie etwa den Bachelor Professional oder den Meister anstreben.
Für das Verfahren fallen Kosten an. Diese können Sie dem Gebührentarif der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland entnehmen. (siehe Link unten)
Angesichts der steigenden Nachfrage nach Arbeitskräften mit informellen Qualifikationen bietet das neue Feststellungsverfahren substanzielle Potenziale, insbesonders für Geringqualifizierte, die anspruchsvollere Tätigkeiten oberhalb des Helverniveaus ausüben. Das Verfahren ermöglicht es, individuelle Leistungen sichtbar zu machen und den Zugang zu qualifizierten Berufen zu erleichtern.
ANTRAGSTELLUNG (FORMS)
Anlage zur Antragstellung (pdf)
Gebührentarif der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland (pdf) - siehe Kategorie III. Berufsbildung, 8. Berufsvalidierungsverfahren