Redispatch Umsetzung

September 2021:

BDEW-Übergangslösung für gesicherten Einstieg in den Redispatch 2.0 zum 1. Oktober 2021 mehr...


Um die Elektrizitätsversorgung dauerhaft stabil zu halten, müssen die Netzbetreiber immer wieder in

die Fahrweise von Stromerzeugungsanlagen eingreifen. Dabei werden einzelne Anlagenbetreiber angewiesen,

die Stromproduktion entweder nach oben oder nach unten anzupassen bzw. Anlagen vollständig

abzuschalten. Derartige Maßnahmen zur Anpassung der Erzeugungsleistung werden als „Redispatch“

bezeichnet. Betroffene Anlagenbetreiber werden entsprechend den entgangenen Einnahmen,

zusätzlichen Aufwendungen und ersparten Aufwendungen entschädigt (die Höhe der Entschädigung

ergibt sich aus §§ 13 und 13a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)). Der bilanzielle Ausgleich erfolgt

dabei über den Übertragungsnetzbetreiber bzw. Anschlussnetzbetreiber.


Weitere Informationen und Handlungshilfen entnehmen Sie bitte dem DIHK Merkblatt,

und den Webseiten des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft.