Die erwartete langzeitige Sperrung der Talbrücke Rahmede führt zu dauerhaften Einschränkungen am Wirtschaftsstandort Südwestfalen und belastet die Unternehmen in erheblichem Maße. Die NRW.BANK hat gemeinsam mit dem Land NRW das Förderdarlehen NRW.BANK.Universalkredit um eine zinsgünstige und mit einem Tilgungsnachlass versehene Fördervariante erweitert. Diese soll die von der Unterbrechung der A 45 direkt oder indirekt durch Einschränkungen des Straßenverkehrs betroffenen gewerblichen Unternehmen unterstützen, um die mit der Sperrung der Rahmede-Brücke einhergehenden Nachteile zumindest anteilig auszugleichen.
Antragsberechtigt sind betroffene kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition inklusive Handwerksbetriebe und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstandort in Hagen, im Märkischem Kreis, Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Soest, Hochsauerlandkreis, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Olpe, Kreis Unna, in Hamm und Dortmund.
Als Nachweis der Betroffenheit genügt es, dass die Unternehmen ihrer örtlichen IHK oder HWK schriftlich darlegen, dass sie seit der Brückensperrung (2. Dezember 2021) Umsatzeinbußen (mindestens 20 %), höhere allgemeine Betriebs- und Materialkosten (mindestens 20 %) oder eine Kumulierung beider Kriterien (zusammen mindestens 20 %) haben und die jeweilige HWK oder IHK dies bestätigen kann. Vergleichsbasis ist der Mittelwert der letzten drei Monate vor Brückensperrung im Vergleich zum Mittelwert der letzten drei Monate vor Antragstellung. Mit dieser Bestätigung kann das Unternehmen die Förderung über seine Hausbank beantragen.
Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel zur Minderung der Belastung (u. a. höhere Lieferkosten) oder zur Verbesserung der Unternehmenssituation. In der Fördervariante „Förderung Rahmede-Brücke“ werden Darlehen von in der Regel bis zu 2 Millionen Euro mit flexiblen Laufzeiten von 3 bis zu 10 Jahren und bis zu 5 Tilgungsfreijahren als Ratendarlehen oder endfällig angeboten.
Ergänzend zu den zinsvergünstigten Konditionen ist das Darlehen mit einem Tilgungsnachlass von bis zu 20 % der Darlehenssumme, max. 100.000 Euro, je Unternehmen ausgestattet. Der Tilgungsnachlass wird nach zweckentsprechendem Einsatz der Fördermittel und Bestätigung der Mittelverwendung seitens der Hausbank dem Darlehenskonto gutgeschrieben und wirkt sich grundsätzlich auf die Laufzeit verkürzend aus.
Darlehen, die von Unternehmen, die die oben genannten Vorgaben erfüllen, im Zeitraum vom 2. Dezember 2021 bis zum 11. März 2022 aufgenommen wurden und dem genannten Verwendungszweck dienen, können mit diesem Angebot umgeschuldet werden.
Optional kann für Unternehmen, die bereits seit zwei Jahren erfolgreich am Markt tätig sind, ab 25.000 Euro eine Haftungsfreistellung von 50 % bei der NRW.BANK beantragt werden sowie auch eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW.
Das Angebot ist bis zum 31.Dezember 2025 befristet.
Informationen zum Förderprogramm NRW.BANK.Universalkredit finden Sie auf unserer Homepage www.nrwbank.de.