Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP)

Seit dem 1. Januar 2022 zählt der Hochsauerlandkreis zur Gebietskulisse des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW. Ziel des Programms ist es, Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu schaffen, um so die Einkommenssituation in der heimischen Region zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

Die RWP-Förderung kommt vor allem überregional agierenden Unternehmen aus der Industrie, des Tourismusgewerbes sowie aus bestimmten Dienstleistungsbereichen zugute. Grundsätzlich gilt: kleinere Unternehmen (bis zu 50 Beschäftigte) erhalten höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeitern). Für Großunternehmen ist das Programm in der Regel nicht relevant. Voraussetzung für die Förderung ist eine Mindestinvestitionssumme von 150.000 Euro. Förderfähig sind Investitionen in das Sachanlagevermögen, also etwa fabrikneue Wirtschaftsgüter, der Erwerb von Grundstücken oder Baumaßnahmen. Die Bemessungsgrundlage für den Zuschuss wird auf 200.000 oder 400.000 Euro je neu geschaffenen Arbeitsplatz begrenzt. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse liegen je nach Art des Vorhabens, der Größe des Unternehmens und Zahl der neugeschaffenen Arbeitsplätze in der Regel zwischen zehn und 20 Prozent.

Für eine Antragsberechtigung spielt die Branchenzugehörigkeit eine wichtige Rolle. Jedes Vorhaben muss konkret anhand einer sog. Positivliste auf seine Förderfähigkeit geprüft werden. Alternativ kann das Unternehmen nachweisen, dass es seine Güter und Dienstleistungen außerhalb eines Radius von 50 Kilometern absetzt („Primäreffekt“).

Für eine erfolgreiche Antragstellung ist es ratsam, die Möglichkeiten der RPW-Zuschussförderung frühzeitig zu prüfen. Eine gute Gelegenheit bieten dafür die monatlichen Finanzierungssprechtage, die die IHK gemeinsam mit der NRW.BANK anbietet.