Personalfachkaufmann/-frau (Prüfung)

Zulassung zur Prüfung

Gemäß § 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/-frau ist zur Prüfung zuzulassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.

Die Berufspraxis gemäß Abs. 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Funktionen haben.


Anmeldung

Anmeldeschluss:
Frühjahr     2. Januar
Herbst        1. Juli

Anmeldeformular (pdf)

Prüfungsgebühr:     300,00 € (Gebührentarif) (pdf)


Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur Prüfung folgende E-Mail-Adresse

anmeldungpruefung@arnsberg.ihk.de


Termine

Schriftliche Prüfungstermine (pdf)

Termine unter Vorbehalt:Herbst 2023Frühjahr 2024Herbst 2024
Bekanntgabe Thema:49. KW25. KW49. KW
Ergebnismitteilung:49. KW25. KW49. KW
Fachgespräch:51. KW27. KW51. KW



Weitere Informationen

Profil

Strukturierung (pdf)

Prüfungsordnung

Verordnung (pdf)