Mobiles Ausbilden - Leitfaden für die Praxis

5-Punkte-Plan für einen Ausbildungserfolg!

Das Mobile Ausbilden kann die klassische Ausbildung im Unternehmen ergänzen. Der Leitfaden soll unseren Ausbildungsbetrieben helfen, Mobiles Ausbilden als optionale Ergänzung zum klassischen Ausbilden, in Präsenz im Unternehmen, erfolgreich zu interegrieren.

Die folgenden Punkte und Fragestellungen zu

1. grundsätzlichen und rechtlichen Voraussetzungen,

2. pädagogischen Aspekten und zur Rolle der Vorgesetzten und des Ausbildungspersonals,

3. technischen Voraussetzungen,

4. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,

5. Kommunikation, Didaktik und Regeln für die Zusammenarbeit

sollen die Ausgestaltungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen aufzeigen.


Für die weitere Ausgestaltung zum Mobilen Ausbilden hat die IHK-Organisation ein Impulspapier mit Merkmalen, Voraussetzungen und Empfehlungen erarbeitet.


1. Grundsätzliche und rechtliche Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind:

  • Mobiles Ausbilden soll eine ergänzende Ausbildungsform sein und wird auf vereinbarte Ausbildungsanteile beschränkt. Die Ausbildung im Betrieb hat Vorrang.
  • Die Auszubildenden verfügen über die notwendige Reife, Selbstständigkeit und das entsprechende Verantwortungsbewusstsein.
  • Ausbildende und Auszubildende entscheiden gemeinsam, dass in bestimmtem Umfang mobil ausgebildet werden soll. Sind Auszubildende minderjährig, ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Wenn die Anwesenheit der Auszubildenden im Unternehmen für notwendig oder sinnvoll erachtet wird, oder die Auszubildenden ins Ausbildungsunternehmen kommen möchten, ist dies zu ermöglichen. Ein Wechsel in die klassische betriebliche Ausbildung in Präsenz in der Ausbildungsstätte muss beidseitig kurzfristig ermöglicht werden.
  • Alle gesetzlichen Regelungen wie Berufsbildungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Betriebsverfassungsgesetz oder Jugenschutzgesetz gelten unverändert.
  • Es besteht weiterhin die Pflicht, Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß zu führen.
  • Die Grundsätze über die Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbilderinnen/Ausbilder gelten unvermindert weiter.
  • Die für das Ausbildungsunternehmen örtlich zuständige IHK ist für die Überwachung der Ausbildung zuständig. Das Ausbildungsunternehmen weist gegenüber der IHK nach, dass Mobiles Ausbilden in gleicher Qualität wie die klassische betriebliche Ausbildung möglich ist und zeigt auf, wie dies konkret vorgesehen ist.
  • Im betrieblichen Ausbildungsplan werden Elemente und Inhalte des Mobilen Ausbildens aufgeführt bzw. ergänzt.
  • Das Ausbildungsunternehmen stellt den Auszubildenden geeignete Arbeitsmittel, insbesondere Hard- und Software zur Verfügung.

Zur Ausgestaltung sollten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen beantworten:

  • In welchen Berufen kann/soll mobil ausgebildet werden? In allen oder nur in ausgewählten, geeigneten Berufen?
  • Sind die geplanten Tätigkeiten und Aufgaben grundsätzlich für das Mobile Ausbilden und die virtuelle Vermittlung geeignet?
  • Welche Inhalte wollen Sie virtuell vermitteln? Wählen Sie anhand der geltenden Ausbildungsverordnung und der sachlichen und zeitlichen Gliederung die passenden Inhalte aus.
  • Gibt es Themenfelder, die dem Vertiefen bereits erworbener Ausbildungsinhalte gewidmet werden können? Eine Auflistung erleichtet die Einschätzung.
  • Soll es -unter dem Vorbehalt der persönlichen Reife und Eignung der Auszubildenden- einen Anspruch auf oder eine Verpflichtung zum Mobilen Ausbilden in Ihrem Ausbildungsunternehmen geben?
  • Müssen Arbeitnehmervertretungen eingebunden werden und gibt es Dienstanweisungen oder sonstige betriebliche Vorschriften, die beachtet werden müssen?
  • Wie viele Tage pro Woche kann/soll mobil ausgebildet werden und wie werden die Einhaltung der täglichen Ausbildungszeiten, Pausen und Ruhezeiten sichergestellt?
  • Kann/Soll Mobiles Arbeiten bereits in er Probezeit stattfinden oder später?


2. Pädagogische Aspekte und Rolle der Vorgesetzten sowie des Ausbildungspersonals

Die Voraussetzungen sind:

  • Grundsätzlich haben Ausbildungsunternehmen, Ausbildungspersonal und gegebenenfalls betriebliche Betreuer beim Mobilen Ausbilden die gleiche Verantwortung und Fürsorgepflicht gegenüber den Auszubildenden wie bei der Ausbildung vor Ort in der Ausbildungsstätte. Dies betrifft sowohl die Koordination der Ausbildung, Betreuung der Auszubildenden und Überwachung von Vorschriften und Regeln als auch die Vermittlung von Ausbildungsinhalten und die Kontrolle von Ausbildungsergebnissen.
  • Grundsätzlich müssen die Auszubildenden über die entsprechende persönliche Reife und psychische Verfassung verfügen, um die übertragenen Aufgaben auch beim Mobilen Arbeiten erfolgreich zu erledigen. Ansonsten ist vom Mobilen Ausbilden abzusehen. Die Auszubildenden sollten diesbezüglich anhand von nachvollziehbaren Kriterien beurteilt und ihnen ein entsprechendes Feedback gegeben werden.
  • Digitale Interaktion und Kommunikation sind integrale Bestandteile des Mobilen Ausbildens. Deshalb muss das Ausbildungsunternehmen organisatorisch und technisch sicherstellen, dass das Ausbildungspersonal jederzeit für die Auszubildenden erreichbar ist.
  • Das Ausbildungspersonal muss seinerseit sicherstellen, dass auch über virtuelle Kommunikationswege eine Betreuung und gegebenenfalls Anleitung auf gleichem Niveau wie beim Ausbilden in Präsenz erfolgt.
  • Virtuelles Führen und gegebenenfalls Anleiten auf Distanz bedeutet auch, den Auszubildenden mehr Freiraum zu geben als in der Präsenzausbildung. Voraussetzung dafür ist, dass ein Vertrauensverhältnis aufgebaut wird.

Zur Ausgestaltung sollten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen beantworten:

  • Hat das Ausbildungspersonal die notwendigen fachlichen und persönlichen Kompetenzen? Sind die zeitlichen und personellen Ressourcen sowie die technische Ausstattung sichergestellt?
  • Verfügen die Auszubildenden über die entsprechende persönliche Reife und psychische Verfassung, um die übertragenen Aufgaben auch beim Mobilen Ausbilden erfolgreich zu erledigen? Welche Hilfestellung kann das Ausbildungsunternehmen den Auszubildenden anbieten?
  • Aufgrund der Arbeits- und Ausbildungsbeziehung auf Distanz steigt die Anforderung an das Ausbildungspersonal, den Auszubildenden Orientierung zu bieten. Achtet das Ausbildungspersonal darauf, dass auftretende Probleme zeitnah besprochen werden können? Hat das Ausbildungspersonal geeignete Möglichkeiten, um die notwendigen Gespräche zu führen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zu ergreifen?


3. Technische Anforderungen

Die Voraussetzungen sind:

  • Das Ausbildungsunternehmen stellt den Auszubildenden eine geeignete EDV-Ausstattung, wie zum Beispiel Laptop, und geeignete Softwareprodukte sowie Kommunikationsmittel, wie zum Bespiel Smartphone, als kostenfreies Arbeitsmittel für das Mobile Ausbilden zur Verfügung. Sollte durch Betriebsvereinbarungen oder einen Vertrag vorgesehen sein, dass das Ausbildungsunternehmen beim mobilen Arbeiten weitere Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, muss im Betrieb geklärt werden, ob dies auch für die Auszubildenden gelten soll.
  • Betriebliche und gesetzliche Datenschutzvorschriften müssen bekannt sein und beachtet werden.
  • Arbeit und Ausbildung betreffende Informationen sollten nur über betriebliche, legitimierte Kanäle (z.B. MS-Teams) geteilt werden. Die Nutzung privater Endgeräte sollte insbesondere im Blick auf den Datenschutz sensibel und zurückhaltend gehandhabt werden.
  • Die Verwendung sicherer Passwörter ist beim mobilen Lernen besonders wichtig. Die Passwortvergabe und -verwaltung sollte daher regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
  • Auszubildende sollten auch im Rahmen des Mobilen Ausbildens an ihrem Laptop bzw. Tablett-PC Updates durchführen (lassen). Das gilt vor allem für Betriebssysteme, Virenschutz, Firewall und Browser. Wann und wo diese Updates durchgeführt werden sollen, muss im Vorfeld festgelegt werden.

Zur Ausgestaltung sollten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen beantworten:

  • Welche Sicherheitsaspekte müssen berücksichtigt werden? Dürfen Dritte betriebliche Daten zu Gesicht bekommen oder geschäftliche Telefonate mithören?
  • Welche wichtigen Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften müssen auch beim Mobilen Ausbilden beachtet werden?
  • Sollten die Beteiligten eine darauf ausgerichtete Unterweisung oder Anweisung erhalten?
  • Können diese technischen Voraussetzungen nicht geschaffen werden, sollte vom Mobilen Ausbilden abgesehen werden.


4. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Voraussetzungen sind:

  • Auch beim mobilen Lernen ist die Verantwortung für die eigene Gesundheit wichtig. Das Ausbildungsunternehmen muss sich vergewissern, dass vorgeschriebene Standards auch beim Mobilen Ausbilden erfüllt und eingehalten werden.
  • Auch beim Mobilen Ausbilden müssen die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse und Vorschriften, beispielsweise über die Gestaltung von Arbeitsplätzen und die Arbeitssicherheit, Beachtung finden.
  • Grundsätzlich sollten Auszubildende darauf achten, auch im Rahmen des mobilen Lernens ausreichend in Bewegung zu sein, eine passende Raumtemperatur einzustellen oder regelmäßig zu lüften.

Zur Ausgestaltung sollten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen beantworten:

  • Welche Anforderungen an den Arbeitsschutz müssen berücksichtigt werden?
  • Ermöglichen die räumlichen Gegebenheiten beim Mobilen Ausbilden ein weitgehend ungestörtes Lernen mit geeigneter Ausstattung bei den Auszubildenden?
  • Wie kann die Umsetzung gewährleistet werden? Empfehlenswert ist, sich nach der Einrichtung des mobilen Arbeitsplatzes die Gegebenheiten schriftlich beschreiben und bestätigen zu lassen. Zu achten wäre  insbesondere auf einen geeigneten Tisch, Stuhl sowie ausreichende Beleuchtung.
  • Können die genannten Aspekte nicht gewährleistet werden, ist vom Mobilen Ausbilden abzusehen.


5. Kommunikation, Didaktik und Regeln für die Zusammenarbeit

Die Voraussetzungen sind:

  • Die Auszubildenden müssen sicherstellen, dass sie genau wie die Ausbildenden während der Ausbildungszeit über die vorher vereinbarten Kommunikationskanäle (z.B. über das dienstliche Smartphone) erreichbar sind.
  • Das Ausbildungsunternehmen muss sicherstellen, dass die Auszubildenden mit der zu nutzenden Hard- und Software ausreichend vertraut sind oder im Vorfeld geschult werden.
  • Auszubildende sollten beim Mobilen Ausbilden Arbeits- und Privatleben im Alltag voneinander trennen und sich jeweils auf eine Tätigkeit fokussieren.
  • Das Ausbildungspersonal ist sich seiner besonderen Fürsorgepflicht bewusst und nimmt diese verantwortlich wahr.
  • Das Ausbildungspersonal verfügt über die notwendigen didaktischen Kompetenzen.

Zur Ausgestaltung sollten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen beantworten:

  • Ist sichergestellt, dass in der Zeit des Mobilen Ausbildens regelmäßig virueller Austausch mit dem Ausbildungspersonal stattfindet?
  • Findet in der Zeit des mobilen Lernens regelmäßiger virtueller Austausch mit Kollegen und eventuell Kunden statt?
  • Ist die Einhaltung und Dokumentation von Ausbildungs- und Pausenzeiten mit allen Beteiligten (zum Beispiel technische Erfassung oder Mitteilung an das Ausbildungspersonal) abgestimmt und datenschutzkonform ausgestaltet?
  • Wann und wie wird mit den Auszubildenen besprochen, welche Lerninhalte vermittelt werden sollen?
  • Was soll bis zu welchem Zeitpunkt als Ergebnis bzw. Lernziel erreicht sein und wie und wann wird dies besprochen und dokumentiert?
  • Welche regelmäßigen Kontaktpunkte (Check-in/-out, Jour Fixe, Unterweisungen, Termine, Gespräche) gibt es?
  • Zu welchen Anlässen sollen Auszubildende sich ansonsten melden und beispielsweise nach Feedback oder Hilfe fragen?
  • Welche Kommunikationskanäle werden wann und wie eingesetzt (Telefon, E-Mail, Chat, Video-Telefonie oder MS-Teams)?
  • Wie wird im Ausbildungsnachweis dokumentiert, dass die Vermittlung von Ausbildungsinhalten in virtueller Form stattgefunden hat?

Ansprechpartner/-innen

Bitte kontaktieren Sie die Ausbildungs- und Qualifizierungsberater/-innen der IHK Arnsberg. Sie finden diese auf der rechten Seite oder hier.

Ansprechpartner für den Hochsauerlandkreis

Gewerblich-technische Berufe, IT gesamt

Bernd Wieneke
Dipl.-Ing.

02931 878-110
E-Mail schreiben
Kontaktdaten herunterladen

Gewerblich-technische Berufe

Marius Grotmann

02931 878-160
E-Mail schreiben
Kontaktdaten herunterladen

Kaufmännische Berufe

Sebastian Rocholl
Dipl.-Pädagoge

02931 878-107
E-Mail schreiben
Kontaktdaten herunterladen

Ansprechpartnerinnen
für den Kreis Soest

Gewerblich-technische Berufe, Gastronomie gesamt

Angela Rademacher

02931 878-113
E-Mail schreiben
Kontaktdaten herunterladen

Kaufmännische Berufe

Constanze Nehring
Diplomsportlehrerin

02931 878-122
E-Mail schreiben
Kontaktdaten herunterladen