Made in Germany

International

Gefahr für Made in Germany

Was Ende des 19. Jahrhunderts zur Stigmatisierung deutscher Produkte gedacht war, wurde zu ihrem Markenzeichen. „Made in Germany“ ist erst recht in Zeiten der Globalisierung ein wichtiges Verkaufsargument. Ein Erzeugnis darf diese Marke führen, wenn Deutschland der „Ort der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung“ war. Ob dem so ist, entscheidet die IHK gemeinsam mit den Betrieben bei der Ausstellung von Ursprungszeugnissen – über 10.000 mal pro Jahr im Bezirk Hellweg-Sauerland.

 

Möglicherweise ist dieses unbürokratisch-unkomplizierte Verfahren bald Geschichte. Denn die EU-Kommission beabsichtigt, detaillierte und produktspezifische Regeln vorzugeben, bei denen es auf den Wert der einzelnen Vorleistungen und deren regionale Herkunft ankommt („Listenregeln“). Folge für die deutschen Unternehmen: Mehr Bürokratie und weniger „Made in Germany“. Die deutsche Wirtschaft ist auch deshalb so wettbewerbsfähig, weil sie ihren Kunden durch eine weltweite Verteilung von Produktionsstandorten und ein weltweites Einkaufen attraktive Angebote machen kann. Genau das könnte nun in vielen Fällen zum Verlust des deutschen Ursprungs führen.

 

Die IHK versucht daher, mit Hilfe des DIHK diese Neuregelung zu verhindern. Die Anstrengungen für den Erhalt des geltenden Ursprungsrecht werden aber nur erfolgreich sein, wenn die Auswirkungen der geplanten Neuregelung an möglichst vielen konkreten Beispielen aus Unternehmen sichtbar gemacht werden können. Betroffene Unternehmen werden gebeten, sich mit der IHK in Verbindung zu setzen: Klaus Wälter, Tel. 02931 878-141, E-Mail: waelter@nsberg.ihk.de 

 


 

 

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Webinar: CBAM: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus Das Webinar findet am 30. September 2024, 10.00 Uhr, statt.