Foto: Wolfgang Detemple
Nach einer neuen Gebührenordnung des Landes NRW müssen Bäcker, Fleischer, Konditoren, Gastwirte etc. künftig für regelmäßige Lebensmittelkontrollen zahlen. Bislang wurden nur bei Nachkontrollen wegen Beanstandungen Gebühren erhoben.
Beim Umgang mit Lebensmitteln ist Hygiene das A und O. Unternehmern wie Mitarbeitern hilft ab sofort ein neues gemeinsames Portal dabei, die komplexen Vorschriften zur Lebensmittelhygiene zu erfassen und umzusetzen.
Seit dem 13.12.2014 gilt die „LMIV EU 1169/2011“ in ganz Europa. Ziel der Verordnung ist, Verbraucher verstärkt über Allergene, Energie- und Nährwerte, Lebensmittelimitate und die Herkunft von Lebensmitteln zu informieren.
Hier finden Sie die anstehenden Termine für die Unterrichtungsverfahren im Gaststättengewerbe.
Stephan Britten Dipl.-Ing.