Seit 2017 dürfen LKW mit einer Gesamtlänge von 25,25 m statt der üblichen 18,75 m auf den darauf ausgewiesenen Strecken fahren. Das Positivnetz der erlaubten Strecken wird regelmäßig vom Verkehrsministerium des Bundes aktualisiert. Der Vorteil der Nutzung von Lang-LKW liegt laut Verkehrsministerium in Effizienzgewinnen und Kraftstoffersparnissen zwischen 15 und 25 %.
Die Gewichtsgrenzen von 40 Tonnen (bzw. 44 Tonnen im kombinierten Verkehr) gelten jedoch auch für Lang-LKW. Klassifiziert wird zwischen fünf Typen von Lang-LKW. Die Eigenschaften der Lang-LKW-Typen können auf der Website des Ministeriums eingesehen werden. Lang-LKW Typ 1 darf zum Beispiel – im Gegensatz zu den anderen Lang-LKW-Typen – in vielen Bundesländern im gesamten Streckennetz, und nicht nur im Positivnetz, fahren. In regelmäßigen Abständen melden Bundesländer und die Autobahn GmbH des Bundes Strecken an das Verkehrsministerium, um diese in das Positivnetz aufzunehmen und prüfen kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen. Aktuell (Stand: Januar 2024) sind im Hochsauerlandkreis und dem Kreis Soest lediglich die Autobahnen Bestandteil des Positivnetzes.
Für den Einsatz von Lang-LKW im Rahmen der Ausnahme-Verordnung ist keine weitere Anmeldung erforderlich. Für die Typen 2-5 muss der Fahrer jedoch seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz des Fahrerlaubnis CE sein und ebenso lange im gewerblichen Güterverkehr oder Werkverkehr tätig sein. Darüber hinaus müssen die Lang-LKW seit Juli 2022 mit einem Abbiegeassistenten und blinkenden Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet sein. Auch eine rückwärtige Kamera am Heck ist obligatorisch.