Lärmaktionsplanung im IHK-Bezirk

Lärmaktionspläne spielen eine zentrale Rolle bei der Identifikation von Lärmquellen und der Reduzierung der Lärmbelastung. Diese Pläne sind strategische Dokumente, die Maßnahmen zur Verringerung von Lärmbelastungen festlegen. Sie werden gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie erstellt und müssen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Ziel ist es, die negativen Auswirkungen von Umgebungslärm auf die menschliche Gesundheit, insbesondere in stark belasteten Gebieten, zu minimieren.

Lärmbelastete Gebiete und Lärmaktionspläne

Grundlage der Lärmaktionspläne sind kommunale Lärmkartierungen, die Emissionen entlang von Hauptverkehrsachsen und wesentliche Lärm Betroffenheiten identifizieren. Betrachtet wird der Verkehrslärm von Eisenbahnen, Flugzeugen und Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz pro Jahr bzw. 8.200 Kfz pro Tag. In einigen Fällen wird auch der Lärm aus industriellen Anlagen, Produktionsstätten und anderen gewerblichen Einrichtungen kartiert (Industrie- und Gewerbelärm).

Viele Kommunen im IHK-Bezirk sind derzeit dabei, ihre Lärmaktionspläne zu überarbeiten. Dabei werden kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen erarbeitet, die zu einer Lärmvermeidung oder -minderung führen sollen. Zu den typischen Maßnahmen gehören die Einführung von Tempolimits, der Bau von Lärmschutzwänden, die Optimierung des Verkehrsflusses und die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs.

Betroffenheit und Beteiligung der gewerblichen Wirtschaft

Die in den Lärmaktionsplänen identifizierten Maßnahmen können auch negative Konsequenzen für Unternehmen haben, insbesondere in Bezug auf die Erreichbarkeit ihrer Standorte in Gewerbegebieten oder auf gewerbliche Verkehre hinsichtlich Fahrzeiten und Verkehrsfluss. Tempolimits und veränderte Verkehrsführungen können die Logistik und Lieferketten beeinträchtigen, was zu längeren Fahrzeiten und erhöhten Betriebskosten führen kann. Es ist daher entscheidend, dass die Bedürfnisse der Wirtschaft bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigt werden.

Ein zentraler Bestandteil der Überarbeitung der Lärmaktionspläne ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit und der Wirtschaft. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen haben die Möglichkeit, sich über den Stand der Planungen zu informieren und ihre Anregungen und Bedenken einzubringen. Dies stellt sicher, dass die Pläne den tatsächlichen Bedürfnissen der betroffenen Bevölkerung und der Wirtschaft entsprechen.

IHK vertritt gewerbliche Interessen

Die Lärmaktionsplanung dient der Verbesserung der Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden. Jedoch müssen auch die Interessen der Wirtschaft gewahrt bleiben, um negative Auswirkungen auf die Erreichbarkeit von Gewerbegebieten und den gewerblichen Verkehr zu minimieren. Die IHK unterstützt diesen Prozess und steht im Austausch mit den Kommunen, um ausgewogene Lösungen zu finden, die sowohl den Lärmschutz als auch die wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen.