LKW-Nachtfahrverbot B 252
Infrastrukturpolitik
LKW-Nachtfahrverbot B 252: Be- und Entladungen im HSK ausgenommen
Von dem LKW-Nachtfahrverbot auf der B 252 in Hessen (A 44- AS Diemelstadt – Lahntal/Göttingen–B 62) sind Be- und Entladungen im Hochsauerlandkreis sowie Fahrten von Unternehmen mit Betriebssitz im HSK ausgenommen.
Damit wird die Erreichbarkeit des östlichen HSK durch LKW > 3,5 to. zGG auch zur Nachtzeit sichergestellt. Zum Schutz der Anwohner ist in den B252-Ortsdurchfahrten von Münchhausen, Simtshausen, Todenhausen, Wetter, Niederwetter und Lahntal-Göttingen in der Zeit von 22.00 – 06.00 Uhr eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet.
Für Unternehmen aus dem Hochsauerlandkreis ist vor allem der B 252-Abschnitt zwischen Münchhausen und Cölbe im Kreis Marburg-Biedenkopf von besonderer Bedeutung. Er ist Teil der Achse B 236 / B 252 / B 3, über den aus Teilen des östlichen HSK das Autobahnnetz in südlicher Richtung (A 5 bei Gießen) erreicht wird. Dass es hierzu keine vertretbare Alternative gibt, wird auch in Hessen anerkannt. Die Privilegierung als Be- und Entlader im HSK kann bei den angekündigten intensiven Kontrollen der Polizei durch die einschlägigen Begleitpapiere (Frachtbrief, Lieferschein) oder eine formlose Eigenbestätigung des Unternehmers belegt werden.
Die hessische Landesregierung hatte bereist 2010 als Folge des vom VGH Kassel für unzulässig erklärten LKW-Durchfahrtverbots (systematische Mautausweichverkehre konnten nicht belegt werden) das Nachtfahrverbot verhängt. Auf Intervention der IHKs Kassel und Arnsberg wurden Be- und Entladungen in den Anrainerkreisen ausgenommen. Kontinuierliche Verkehrsmessungen haben gezeigt, dass der Schwerverkehr in der Nacht signifikant abgenommen hat. Da gleichwohl noch erhebliche Lärmemissionen die Nachtruhe der Anwohner beeinträchtigen, wurden im Einvernehmen aller Beteiligten eines Runden Tisches zusätzlich 30 km-Regelungen in den Ortsdurchfahrten vereinbart. Zur Vermeidung weitergehender Maßnahmen appelliert die IHK Arnsberg weiterhin an alle Unternehmen im östlichen Hochsauerlandkreis, LKW-Nachtfahrten über die B 252 zwischen 22:00 und 6:00 Uhr auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.