Die konkrete Höhe der Maut wird in Deutschland abschnittsabhängig ermittelt. Im mautpflichtigen Straßennetz bestehen Knotenpunkte. Mautpflichtig ist jeweils die Strecke zwischen zwei Knotenpunkten. Veröffentlicht werden solche Punkte in der Bundesstraßenmaut-Knotenpunkteverordnung.
Die vier Bestandteile der Maut (Infrastrukturkosten | Lärmbelastung | Luftverschmutzung | CO²-Ausstoß) sind – mit Ausnahme der Kosten für Lärmbelastung – in ihrer Höhe variabel.
Der Mautsatz je Kilometer wird also gebildet aus der Summe der Mautteilsätze aus:
Verursachten Infrastrukturkosten: Masse und Achsenzahl
Seit Dezember 2023 ist für die Bemessung des Infrastrukturanteils an den individuellen Mautkosten die technisch zulässige Gesamtmasse relevant (Zulassungsbescheinigung Teil 1 Kennziffer F1).
Aktuell wird zwischen fünf Gewichtsklassen unterschieden. Den geringsten Infrastrukturbeitrag müssen LKW zwischen 7,5 Tonnen und 11,99 Tonnen tzGm zahlen. Klasse 2 liegt zwischen 12 Tonnen und 18 Tonnen, Klasse 3 sind Fahrzeuge mit mehr als 18 Tonnen und bis zu drei Achsen, Klasse 4 mit mehr als 18 Tonnen und vier Achsen, und die höchste Klasse umfasst alle LKW mit mehr als 18 Tonnen und fünf oder mehr Achsen.
Verursachter Lärmbelastung: Pauschalbetrag von 0,2 Cent pro Kilometer
Verursachter Luftverschmutzung: Schadstoffklasse
Hier wird jedes Fahrzeug aufgrund seiner Schadstoffklasse den sechs Kategorien A, B, C, D, E und F zugeordnet. Die Angabe der Schadstoffklasse liegt in der Verantwortung des Kunden, der nach dem Prinzip der Selbstdeklaration verpflichtet ist, alle mautrelevanten Daten korrekt anzugeben.
Verursachter CO2-Ausstoß (Seit 01.12.2023): Emissionsklassen
Die LKW werden in fünf Emissionsklassen eingestuft. Je niedriger die CO2-Emissionen, desto höher und besser die Emissionsklasse.
Zunächst werden alle Fahrzeuge vom Mautbetreibe TollCollect der Emissionsklasse 1 zugeordnet. Per Antrag kann ein Fahrzeug in eine höhere Emissionsklasse eingeordnet werden, um weniger Maut zahlen zu müssen (Fahrzeuge mit einem Baujahr vor Juli 2019 können nicht höher als Klasse 1 eingeordnet werden). Klasse 2 und 3 können nach Eingabe der Fahrzeugdaten im Portal von TollCollect, abhängig von der Menge des CO2-Ausstoßes, erreicht werden. Klasse 4 ist für emissionsarme LKW (wie erdgasbetriebene Fahrzeuge) vorgesehen. Klasse 5 ist emissionsfreien Fahrzeugen vorbehalten. Bis 31.12.2025 sind solche Fahrzeuge grundsätzlich von der Maut befreit. Um eine bessere Emissionsklasse für sein Fahrzeug zu beantragen, muss ein Antrag im TollCollect Kundenportal gestellt werden. Dazu werden benötigt: Zulassungsbescheinigung Teil 1, Kundeninformationen vom Fahrzeughersteller (CIF) und Übereinstimmungsbescheinigung vom Fahrzeughersteller (COC).