LKW-Maut: Gesetzeslage und Änderungen

Mautpflicht in Deutschland

Als die LKW-Maut in Deutschland im Jahr 2005 eingeführt wurde, geschah dies als Reaktion auf die Notwendigkeit, die Infrastrukturfinanzierung neu zu gestalten und die Belastung der Straßen durch schwere Nutzfahrzeuge zu regulieren. Durch die Maut sollten die Betriebskosten der Autobahnen gedeckt und ein angemessener Beitrag von LKW-Fahrern zur Instandhaltung der Straßeninfrastruktur sichergestellt werden.

Änderungen in 2023/2024

Am 20. Oktober 2023 hat der Deutsche Bundestag das „Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Inhaltlich ist ein stufenweises System mit verschiedenen Änderungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorgesehen.

01.12.2023:

Die LKW-Maut erhöht sich durch Einführung eines CO₂-Kostenanteils von 200 Euro pro Tonne CO₂ für alle mautpflichtigen LKW über 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse. Das sind 90 Euro mehr als EU-rechtlich vorgeschrieben. Relevant für die Gewichtsangaben ist nun nicht mehr das maximal zulässige Gesamtgewicht (F2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1), sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (F1 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). Damit setzt sich die LKW-Maut künftig aus 4 statt 3 Kostenanteilen zusammen:

Infrastrukturkosten | Lärmbelastung | Luftverschmutzung | CO₂-Ausstoß

Fahrzeuge mit Partikelfilter werden indessen nicht mehr in eine bessere Schadstoffklasse eingestuft. Davon betroffen sind die Schadstoffklasse 3 (EURO 2 + PMK 1) sowie Schadstoffklasse 4 (EURO 3 + PKM2).

01.01.2024:

Die Mautbefreiung auf erdgasbetriebene (LNG/CNG) LKW entfällt. Es besteht jedoch auf Antrag die Möglichkeit zur Einordnung in eine kostengünstige Emissionsklasse.

Ab 01.07.2024:

Die Mautpflicht wird auf LKW mit 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse ausgedehnt.

Für wen gilt die Mautpflicht (nicht)?

Mautpflichtig sind ab dem 01.07.2024 alle Fahrzeuge (und Fahrzeugkombinationen) mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, wenn:

  1. Das mautpflichtige Streckennetz verwendet wird. Das mautpflichtige Streckennetz wird von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlicht und kann in der Mauttabelle des Bundesamtes für Logistik und Mobilität sowie im Maut-Atlas von TollCollect eingesehen werden.
  2. Diese für den Güterkraftverkehr verwendet werden oder für den Güterverkehr bestimmt sind.

Ausnahmen:

  • Emissionsfreie Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen (Dauerhaft mautbefreit)
  • Emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge (bis 31.12.2025)
  • Fahrzeuge zur Handwerksausübung oder eines vergleichbaren Berufes mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen. Genau definiert dies der § 1 Abs. 2 Satz 1 Nummer 10 des Bundesfernstraßenmautgesetzes. Welche Tätigkeiten als „mit dem Handwerk vergleichbare Berufe“ gelten, regelt die Anlage A zu § 1 Abs.2 und Anlage B zu § 18 Abs. 2 der Handwerksordnung. Auskünfte zu konkreten Fahrten kann das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM [früher BAG]) liefern.
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst verwendet werden.
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für Zirkus- und Schaustellerzwecke Verwendung finden.
  • Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 7 des Güterkraftverkehrsgesetzes.
  • Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden.
  • Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörde, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes.
  • Kraftomnibusse und Pkw.

Die Mautpflicht gilt unabhängig davon, ob die Fahrzeuge im Werkverkehr oder im gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden oder davon, ob überhaupt Güter transportiert werden.

Das Wichtigste zur Handwerkerausnahme

Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht für Handwerksfahrten mit LKW zwischen 3,5 Tonnen tzGM und weniger als 7,5 Tonnen tzGM eine fahrtbezogene Mautbefreiung vor. Das heißt, Fahrten von Handwerksbetrieben sind nicht generell mautbefreit, aber einzelne Fahrten, die konkrete Voraussetzungen erfüllen, können mautbefreit sein.

Voraussetzung für eine mautbefreite Fahrt ist, dass das Fahrzeug von einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebes gefahren wird und dabei für die Ausführung der Leistungen notwendige Maschinen, Ausrüstung und/oder Material transportiert oder, dass im eigenen Handwerksbetrieb gefertigte Güter transportiert werden. Leerfahrten, die in direktem Zusammenhang mit diesen Leistungen stehen, sind auch mautbefreit. Transportfahrten industriell gefertigter Güter sind nicht mautbefreit. Eine Liste des BALM zeigt auf, welche Berufe die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen.

Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Betriebe. Für Fahrten, die sowohl einen handwerklichen Bezug haben, als auch eine Auslieferung darstellen, gilt: Wenn der Schwerpunkt der Fahrt bei der handwerklichen Tätigkeit liegt, muss keine Maut entrichtet werden. Als Nachweis der Handwerkerausnahme eignen sich: Handwerks- und Gewerbekarte, Kopie der Gewerbeanmeldung, Kundenaufträge oder Lieferscheine. Handwerksfahrzeuge können bei TollCollect gemeldet werden, um die behördlichen Verfahren zur Kontrolle zu minimieren.

Bemessung der Mauthöhe

Die konkrete Höhe der Maut wird in Deutschland abschnittsabhängig ermittelt. Im mautpflichtigen Straßennetz bestehen Knotenpunkte. Mautpflichtig ist jeweils die Strecke zwischen zwei Knotenpunkten. Veröffentlicht werden solche Punkte in der Bundesstraßenmaut-Knotenpunkteverordnung.

Die vier Bestandteile der Maut (Infrastrukturkosten | Lärmbelastung | Luftverschmutzung | CO²-Ausstoß) sind – mit Ausnahme der Kosten für Lärmbelastung – in ihrer Höhe variabel.

Der Mautsatz je Kilometer wird also gebildet aus der Summe der Mautteilsätze aus:

Verursachten Infrastrukturkosten: Masse und Achsenzahl

Seit Dezember 2023 ist für die Bemessung des Infrastrukturanteils an den individuellen Mautkosten die technisch zulässige Gesamtmasse relevant (Zulassungsbescheinigung Teil 1 Kennziffer F1).

Aktuell wird zwischen fünf Gewichtsklassen unterschieden. Den geringsten Infrastrukturbeitrag müssen LKW zwischen 7,5 Tonnen und 11,99 Tonnen tzGm zahlen. Klasse 2 liegt zwischen 12 Tonnen und 18 Tonnen, Klasse 3 sind Fahrzeuge mit mehr als 18 Tonnen und bis zu drei Achsen, Klasse 4 mit mehr als 18 Tonnen und vier Achsen, und die höchste Klasse umfasst alle LKW mit mehr als 18 Tonnen und fünf oder mehr Achsen. 

Verursachter Lärmbelastung: Pauschalbetrag von 0,2 Cent pro Kilometer

Verursachter Luftverschmutzung: Schadstoffklasse

Hier wird jedes Fahrzeug aufgrund seiner Schadstoffklasse den sechs Kategorien A, B, C, D, E und F zugeordnet. Die Angabe der Schadstoffklasse liegt in der Verantwortung des Kunden, der nach dem Prinzip der Selbstdeklaration verpflichtet ist, alle mautrelevanten Daten korrekt anzugeben.

Verursachter CO2-Ausstoß (Seit 01.12.2023): Emissionsklassen

Die LKW werden in fünf Emissionsklassen eingestuft. Je niedriger die CO2-Emissionen, desto höher und besser die Emissionsklasse.

Zunächst werden alle Fahrzeuge vom Mautbetreibe TollCollect der Emissionsklasse 1 zugeordnet. Per Antrag kann ein Fahrzeug in eine höhere Emissionsklasse eingeordnet werden, um weniger Maut zahlen zu müssen (Fahrzeuge mit einem Baujahr vor Juli 2019 können nicht höher als Klasse 1 eingeordnet werden). Klasse 2 und 3 können nach Eingabe der Fahrzeugdaten im Portal von TollCollect, abhängig von der Menge des CO2-Ausstoßes, erreicht werden. Klasse 4 ist für emissionsarme LKW (wie erdgasbetriebene Fahrzeuge) vorgesehen. Klasse 5 ist emissionsfreien Fahrzeugen vorbehalten. Bis 31.12.2025 sind solche Fahrzeuge grundsätzlich von der Maut befreit. Um eine bessere Emissionsklasse für sein Fahrzeug zu beantragen, muss ein Antrag im TollCollect Kundenportal gestellt werden. Dazu werden benötigt: Zulassungsbescheinigung Teil 1, Kundeninformationen vom Fahrzeughersteller (CIF) und Übereinstimmungsbescheinigung vom Fahrzeughersteller (COC).

Mauterhebung in der Praxis

Erhebungmethoden und deren Funktionsweise

Die Erhebung der Maut erfolgt durch das Unternehmen „TollCollect“. Während PKW, Kraftomnibusse und Fahrzeuge der Streitkräfte, die von der Maut befreit sind, automatisch vom System erkannt werden, ist es für andere mautbefreite Fahrzeuge sinnvoll, sich für eine Negativregistrierung bei TollCollect zu entscheiden. Es besteht die Auswahl zwischen drei Verfahren, um die Maut zu entrichten:

  1. Automatisch über eine Onboard-Unit (OBU). Hierzu wird eine Registrierung bei TollCollect benötigt. Die OBU sendet die Daten an ein externes Rechenzentrum. Hier wird der zu entrichtende Betrag ermittelt. TollCollect stellt die OBU kostenlos zur Verfügung, die Kosten für den Ein- und Ausbau müssen jedoch selbst getragen werden. Mehr Informationen zu Registrierung, Bedienung und Einbau der OBU finden sich auf der Website von TollCollect
  2. Manuelle Einbuchung über Zahlstellen/Terminals. Diese befinden sich beispielsweise im grenznahen Ausland, an Tankstellen und Autohöfen.
  3. Manuelle Einbuchung online über PC, Smartphone oder Tablet. Per App sind Einbuchungen bis zu 24 Stunden vor der Fahrt möglich.

Eine Registrierung für manuelle Einbuchungen bleibt optional. Die Registrierung ist mit einer Bonitätsprüfung verbunden. Für jedes angemeldete Fahrzeug kann eine Fahrzeugkarte ausgestellt werden.

Kontrolle

Auf Autobahnen erfolgt die Kontrolle über mobile Kontrollen und Mautbrücken. Auf Bundesstraßen übernehmen blaue Säulen, die von der Statur an sogenannte Blitzer erinnern, die Überprüfung. Diese erfassen ein Fahrzeug mittels dreier Bilder und falls alle Daten korrekt sind und die Maut ordnungsgemäß entrichtet wurde, werden die Bilddaten noch in den blauen Kontrollsäulen gelöscht.

Verstöße

Bei Verstößen gegen die Maut-Pflicht ist – neben der Begleichung der Maut-Schuld – auch mit einem Bußgeld zu rechnen. Die genaue Höhe des Bußgeldes ist in einem speziellen Bußgeldkatalog für mautspezifische Tatbestände definiert. Die maximale Bußgeldhöhe beträgt 20.000 Euro.

Stand: November 2024