Prüfung Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Mechatronik
Gemäß § 3 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/-r Industriemeister/-in Mechatronik ist zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/-in oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Abs. 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/einer Geprüften Industriemeister/-in Mechatronik gemäß § 1 Abs. 3 haben und elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen.
Anmeldeschluss:
Frühjahr 2. Januar
Herbst 1. Juli
Anmeldeformular
Prüfungsgebühr: 400,00 € (Gebührentarif)
Schriftliche Prüfungstermine Basisqualifikation
Schriftliche Prüfungstermine Handl. Qualifikation
Termine unter Vorbehalt: Herbst 2020 Frühjahr 2021 Herbst 2021
Ergebnismitteilung: 51. KW 24. KW 51. KW
Mündl. Ergänzungsprüfung: 02. KW 25. KW 02. KW
Fachgespräch: 04. KW 26. KW 04. KW
Profil
Strukturierung Basisqualifikation
Strukturierung Handl. Qualifikation
Prüfungsordnung
Verordnung