Ausbildung
Novellierung Industriekaufleute: Update für das Flaggschiff der industriellen Ausbildung
Die inhaltliche Modernisierung des Ausbildungsberufes „Industriekaufmann/-frau“ ist abgeschlossen: Der novellierte Beruf tritt zum 1. August 2024 in Kraft. Einer der vertragsstärksten und wichtigsten kaufmännischen Berufe der Industrie erfährt damit sein ‚Update‘, um die künftigen Kompetenzanforderungen der Wirtschaft und die aktuellen Standards der beruflichen Erstausbildung abzubilden. Zugleich wird Bewährtes fortgeführt – nicht zuletzt die Berufsbezeichnung.
Industriekaufleute: Generalisten der Vielfalt
Die bewährte Grundausrichtung der Ausbildung wird mit der Neuordnung fortgeführt. Generalistisch formulierte Lernziele entlang der industriellen Wertschöpfungskette prägen daher auch künftig den Beruf. Die breit aufgestellten Kernkompetenzen werden u . a. in folgenden Berufsbildpositionen erworben:
- Leistungserstellung planen und koordinieren,
- Logistik und Lagerprozesse planen und steuern,
- Beschaffung planen und steuern,
- Marketingmaßnahmen planen und umsetzen,
- Vertriebsprozesse umsetzen,
- Personalprozesse umsetzen,
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Um unter dem breiten Dach des Berufes die verschiedensten Branchen- und Unternehmensrealitäten abstrahieren und abbilden zu können, wurden die Lernziele technikoffen und generalistisch formuliert. Zu kleinschrittige Lernzielformulierungen und langatmige Schachtelsätze konnten weitestgehend vermieden werden, was auch die Verständlichkeit des Ausbildungsrahmenplans in der betrieblichen Praxis erhöht.
Alle Neuerungen und weitere erste Informationen finden Sie vorab bereits in den DIHK-Basisinformationen.
Ausbildungsordnung
Ausbildungsplan
BIBB Umsetzungshilfe "Ausbildung gestalten"
Ausbildungsvertrag
Antrag auf Verlängerung, Verkürzung, Löschung der Ausbildung
Vorzeitige Anmeldung zur Abschlussprüfung
Abschlussprüfung Teil 1 + Teil 2
Neu eingeführt wird die „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Prüfzeitpunkte:
- Der erste Teil der Prüfung findet etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt. Das Ergebnis zählt für die Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt ersatzlos.
- Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet.
Wichtig: Da das in Teil 1 erzielte Ergebnis bereits für die Abschlussnote zählt, müssen die Auszubildenden bereits frühzeitig in der ersten Ausbildungshälfte (betrieblich und schulisch) fit gemacht werden. Teil 1 ist zudem nicht separat wiederholbar: die erzielte Note bleibt stehen. Auf das Bestehen der Prüfung ist erst zu schauen, nachdem die letzte Prüfungsleistung aus Teil 2 abgelegt wurde.
Prüfungstermine
Zeitplan
Merkblatt zur Abschlussprüfung
Checkliste zur Prüfung der Komplexität von betrieblichen Fachaufgaben (wird überarbeitet)
Muster Einsatzgebiet
Höhere Berufsbildung - Mögliche Schritte auf der Karriereleiter!
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit der IHK-Weiterbildung!
Informieren Sie sich über die möglichen Wege der Höheren Berufsbildung!
Eine ausreichende Zahl qualifizierter Fachkräfte, die einen aktuellen Wissensstand haben und in der Lage sind, dieses Wissen in die komplexen Prozesse des Unternehmens einzubringen, ist ein wesentlicher Pfeiler für den Unternehmenserfolg. Für die Gewinnung ist die eigene Ausbildung eine perfekte Basis. Der nächste bedeutende Schritt ist die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche auf einer strategischen Personalplanung bzw. -entwicklung aufgebaut werden sollte. So kann die Zukunftssicherung des Unternehmens dauerhaft gewährleistet werden.