Schulung und Prüfung für Gefahrgutbeauftragte
Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, und Wasserfahrzeugen beteiligt sind, unterliegen der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV). Diese Unternehmen müssen, sofern kein Befreiungstatbestand gemäß GbV vorliegt, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur bestellt werden, wer im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises ist. Der Schulungsnachweis wird nach Teilnahme an einer von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Schulung und durch das Bestehen einer Prüfung von der IHK ausgestellt. Der Schulungsnachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Der Schulungsnachweis wird verlängert, wenn vor Ablauf der Geltungsdauer die Verlängerungsprüfung erfolgreich abgelegt wurde.
Im Bezirk der IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland sind derzeit folgende Veranstalter zur Durchführung von GbV-Schulungen berechtigt:
Gefahrgut/Gefahrstoff-Service Dr. Markus John, Buschweg 13, 59609 Anröchte,
Tel.: 02947/4611 Mobil: 0178/5453811 Fax: 02947/569249,
E-Mail: info@gefahrgut-gefahrstoffe.de
Internet: www.gefahrgut-gefahrstoffe.de
Schulungsorte: Anröchte
Anerkannte Schulungen: Verkehrsträger Straße
Termine:
Grundschulung: Bitte beim Veranstalter erfragen!