Gebühren und Entgelte für die Ausstellung von Carnets
durch die IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland (Stand 01.01.2023)
Ausstellungsgebühr (gemäß Gebührentarif der IHK Arnsberg Stand: März 2019):
- für IHK-Zugehörige (Firmen und KGT) 25,00 €
- für Nicht-IHK-Zugehörige (Privatpersonen, Institutionen u.a.) 40,00 €
- Bereinigungsgebühr für nicht ordnungsgemäß abgefertigter Carnets 25,00 €
Vordruckkosten:
- Carnet ATA (vollständiger Satz) 3,00 €
- zusätzliche Einlageblätter 0,60 €
- Carnet C.D.P China/Taiwan (vollständiger Satz) 19,50 €
ICC-Entgelt:
- ICC-Entgelt (ICC= International Chamber of Commerce) pro Carnet 12,00 € zzgl. 19 % USt.
Die Rechnungsstellung des ICC-Entgelts erfolgt im Namen und auf Rechnung des DIHK, Breite Straße 29, 10178 Berlin, USt-IdNr. DE122125278; das ICC-Entgelt unterliegt der Umsatzsteuer nach § 1 Abs. 1 UStG.
Bürgschaftsversicherungs-Entgelt:
Die Höhe des Versicherungsentgelts ist abhängig vom Warenwert. Es deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Waren im Ausland ab.
bei einem Warenwert | beträgt das Entgelt |
von 0,01 EUR bis 9.999,99 EUR | 37,00 EUR |
von 10.000,00 EUR bis 24.999,99 EUR | 63,00 EUR |
von 25.000,00 EUR bis 49.999,99 EUR | 110,00 EUR |
von 50.000,00 EUR bis 149.999,99 EUR | 210,00 EUR |
von 150.000,00 EUR bis 299.999,99 EUR | 380,00 EUR |
von 300.000,00 EUR bis 499.999,99 EUR | 630,00 EUR |
jede weiteren angefangenen 500.000,00 EUR | plus 420,00 EUR |
Die Rechnungsstellung für die Kautionsversicherung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Gasstraße 29, 22761 Hamburg, USt-IdNr. DE815517982; das Entgelt ist steuerfrei gem. § 4 Nr. 8 Bst. g UStG.
Es bestehen folgende Möglichkeiten der Ermäßigung bzw. Rückerstattung von Versicherungsentgelten:
- Nur auf Antrag: Rückerstattung bis auf 37,00 EUR, wenn das Carnet innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungsdatum an die IHK zurückgegeben wird und es nicht von einem EU-Grenzzollamt behandelt wurde.
- Ermäßigung auf die Hälfte bei Carnets im Wert von mindestens 20.000,00 EUR von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wie Körperschaften, Anstalten, Stiftungen.
- Ermäßigung um ein Viertel bei Carnets im Wert von mindestens 300.000,00 EUR, wenn mindestens 50 Prozent liquide Deckung wie zum Beispiel Bankbürgschaft oder Kontoabtretung hinterlegt werden. Keine weitere Ermäßigung bei noch höherer Sicherheit. Sicherheiten über eine niedrigere Quote führen zu keiner Ermäßigung des Sicherheitsentgelts. Keine Ermäßigung bei Rückhaftungserklärungen anderer natürlicher und juristischer Personen.
- Nur auf Antrag: Rückerstattung von einem Viertel des Sicherheitsentgelts bei Rückgabe eines ordnungsgemäß erledigten Carnets mit einem Warenwert von mindestens 300.000,00 EUR innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungsdatum.