Fremdsprachenkorrespondent/-in (Prüfung)
Die gültige Rechtsverordnung wird im Herbst 2025 auslaufen.
Die letzte Prüfung zum/zur Fremdsprachenkorrespondenten/Fremdsprachenkorrespondentin ist im Herbst 2025 möglich. Die Wiederholungsprüfungen sind bis zum Ablauf des 31. Mai 2027 zu Ende zu führen.
Zulassung
Gemäß § 2 der Verordnung über die Prüfung Geprüfte/-r Fremdsprachenkorrespondent/-in ist zur Prüfung zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist oder
- wer nachweist, dass er hinreichende fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse und schreibtechnische Fertigkeiten erworben hat. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Prüfung.
Die nachzuweisenden Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß Abs. 1 müssen den Anforderungen der in § 3 Ab. 2 beschriebenen Kommunikationssituationen genügen.
Bei Bestehen dieser Prüfung erreichen die Teilnehmer eine Sprachkompetenz auf der Niveaustufe C1 des Common European Framework (CEF) des Europarates.
Anmeldung
Anmeldeschluss:
Frühjahr 2. Januar
Herbst 1. Juli
Anmeldeformular (pdf)
Prüfungsgebühr: 140,00 € (Gebührentarif) (pdf)
Termine
Prüfungstermine im Mai, Juni und November
Termine unter Vorbehalt: Frühjahr 2023 Herbst 2023
Ergebnismitteilung
Prüfung Mai 22. KW
Prüfung Juni 32. KW
Prüfung November 50. KW
Mündliche Prüfung
Prüfung Mai 24. KW
Prüfung Juni 34. KW
Prüfung November 02. KW
Weitere Informationen
Prüfungsordnung
Verordnung (pdf)