Fremdsprachenkorrespondent/-in (Prüfung)

Die gültige Rechtsverordnung wird im Herbst 2025 auslaufen.

Die letzte Prüfung zum/zur Fremdsprachenkorrespondenten/Fremdsprachenkorrespondentin ist im Herbst 2025 möglich. Die Wiederholungsprüfungen sind bis zum Ablauf des 31. Mai 2027 zu Ende zu führen.


Zulassung

Gemäß § 2 der Verordnung über die Prüfung Geprüfte/-r Fremdsprachenkorrespondent/-in ist zur Prüfung zuzulassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist oder
  • wer nachweist, dass er hinreichende fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse und schreibtechnische Fertigkeiten erworben hat. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Prüfung.

Die nachzuweisenden Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß Abs. 1 müssen den Anforderungen der in § 3 Ab. 2 beschriebenen Kommunikationssituationen genügen.

Bei Bestehen dieser Prüfung erreichen die Teilnehmer eine Sprachkompetenz auf der Niveaustufe C1 des Common European Framework (CEF) des Europarates.


Anmeldung

Anmeldeschluss:
Frühjahr     2. Januar
Herbst        1. Juli

Anmeldeformular (pdf)

Prüfungsgebühr:       140,00 € (Gebührentarif) (pdf)


Termine

Prüfungstermine im Mai, Juni und November

Termine unter Vorbehalt:Herbst 2023Frühjahr 2024Herbst 2024
Ergebnismitteilung


Prüfung Mai:
23. KW
Prüfung Juni:
30. KW
Prüfung November:50. KW
50. KW


Mündliche Prüfung


Prüfung Mai:
26. KW
Prüfung Juni:
33. KW
Prüfung November:02. KW
02. KW

                                                    

Weitere Informationen

Prüfungsordnung

Verordnung (pdf)