Prüfung Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/-in
Gemäß § 2 der Verordnung über die Prüfung Geprüfte/-r Fremdsprachenkorrespondent/-in ist zur Prüfung zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist oder
- wer nachweist, dass er hinreichende fremdsprachliche und kaufmännische Kenntnisse und schreibtechnische Fertigkeiten erworben hat. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Prüfung.
Die nachzuweisenden Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß Abs. 1 müssen den Anforderungen der in § 3 Ab. 2 beschriebenen Kommunikationssituationen genügen.
Bei Bestehen dieser Prüfung erreichen die Teilnehmer eine Sprachkompetenz auf der Niveaustufe C1 des Common European Framework (CEF) des Europarates.
Anmeldeschluss:
Frühjahr 2. Januar
Herbst 1. Juli
Anmeldeformular
Prüfungsgebühr: 140,00 € (Gebührentarif)
Prüfungstermine im Mai, Juni und November
Termine unter Vorbehalt: Frühjahr 2021 Herbst 2021
Ergebnismitteilung
Prüfung Mai 24. KW
Prüfung Juni 33. KW
Prüfung November 49. KW
Mündliche Prüfung
Prüfung Mai 26. KW
Prüfung Juni 34. KW
Prüfung November 50. KW
Prüfungsordnung
Verordnung