Das AAS-Programm unterstützt finanziell die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen, um Unfälle mit Fußgängern und Fahrradfahrern zu reduzieren.
Förderfähige Fahrzeuge i.S.d. AAS sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitzplatz. Sie müssen im Inland für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden. Zuwendungsberechtigt sind Eigentümer, Halter, Leasingnehmer und Mieter der förderfähigen Fahrzeuge. Das Förderprogramm tritt dann außer Kraft, wenn eine EU- oder Bundesrechtsverordnung ein solches Assistenzsystem vorschreibt, spätestens jedoch zum 31.12.2024. Wer über das Förderprogramm „De-minimis“ förderberechtigt ist, kann sein Fahrzeug nur darüber fördern lassen.
Die Förderung findet in Form einer Anteilsfinanzierung statt. Die Einbaumaßnahmen dürfen erst nach der Antragstellung beginnen. Gefördert werden maximal 80 % der förderfähigen Maßnahmen und maximal 1.500 Euro pro Einzelmaßnahme, wobei pro Person i.d.R. zehn Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig sind. Die Anträge laufen auch hier über das eService-Portal des Bundes.