Förderprogramme für gewerbliche Mobilität

Förderprogramm „De-minimis“

Das Förderprogramm „De-minimis“ fördert Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, die Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen. Für die Förderperiode 2024 werden derzeit noch die Formalia vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) angepasst. In der letzten Förderperiode waren zuwendungsberechtigt: Unternehmen, die Güterkraftverkehr i.S.d. §1 GüKG betreiben und/oder Eigentümer oder Halter von mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen mit Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in der Bundesrepublik Deutschland zum 01. Dezember des Jahres 2022 waren. Die De-minimis-Förderung bezieht sich auf schwere Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen. In der letzten Förderperiode konnten Unternehmen Förderungen in zwei Kategorien erhalten:

  • Fahrzeugbezogene Maßnahmen (z.B. Fahrassistenz oder Partikelminderungssysteme)
  • Effizienzsteigernde Maßnahmen (z.B. der Erwerb von Telematiksystemen)

Auf der Seite des BALM findet sich eine Liste über die geförderten Maßnahmen der Förderperiode 2023. Nicht gefördert werden gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen. Die Förderhöhe beträgt höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag betrug 2023 200 Euro multipliziert mit der Anzahl der zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge bis zu einer Maximalförderung von 33.000 Euro. Anträge können online über das eService-Portal gestellt werden.

Förderprogramm für Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)

Mit der KsNI-Förderung unterstützt das BALM den Einsatz von alternativen Antrieben und Kraftstoffen im straßengebundenen Güterverkehr zur Reduktion von Treibhausgasen. Das BALM veröffentlicht pro Jahr mehrere Förderaufrufe zur Antragstellung. Bezuschusst wird:

  • Die Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben
  • Die Errichtung und Erweiterung der dazugehörigen betrieblichen Tank- und Ladeinfrastruktur
  • Die Erstellung von Machbarkeitsstudien für die Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen sowie von Studien und Analysen für die Nutzung neuer und bestehender Logistikstandorte für Nutzfahrzeuge bzw. zur Errichtung und Erweiterung entsprechender Infrastruktur

Nicht gefördert werden Antriebe mit CNG, LNG und Wasserstoffverbrennungsmotor. Die genauen Regelungen finden sich in den Richtlinien für KsNI. Die Antragstellung erfolgt über das eService-Portal. Bei der Förderhöhe besteht eine Deckelung von 55.000 Euro bei der Förderung von 80 % der Mehrkosten bei schweren Nutzfahrzeugen mit Brennstoffzelle.

Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme (AAS)

Das AAS-Programm unterstützt finanziell die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen, um Unfälle mit Fußgängern und Fahrradfahrern zu reduzieren.

Förderfähige Fahrzeuge i.S.d. AAS sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitzplatz. Sie müssen im Inland für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden. Zuwendungsberechtigt sind Eigentümer, Halter, Leasingnehmer und Mieter der förderfähigen Fahrzeuge. Das Förderprogramm tritt dann außer Kraft, wenn eine EU- oder Bundesrechtsverordnung ein solches Assistenzsystem vorschreibt, spätestens jedoch zum 31.12.2024. Wer über das Förderprogramm „De-minimis“ förderberechtigt ist, kann sein Fahrzeug nur darüber fördern lassen.

Die Förderung findet in Form einer Anteilsfinanzierung statt. Die Einbaumaßnahmen dürfen erst nach der Antragstellung beginnen. Gefördert werden maximal 80 % der förderfähigen Maßnahmen und maximal 1.500 Euro pro Einzelmaßnahme, wobei pro Person i.d.R. zehn Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig sind. Die Anträge laufen auch hier über das eService-Portal des Bundes.