Einigungsstelle

Bei den Industrie- und Handelskammern sind Einigungsstellen zur Beilegung von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) eingerichtet, die die Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs zwischen den Parteien herbeiführen sollen.

Das Verfahren vor der Einigungsstelle zeichnet sich aus durch

  • Einfachheit des Verfahrens
  • kein Anwaltszwang
  • Beratung und Aufklärung
  • keine Kosten

Die Einigungsstelle der IHK Arnsberg wird von einem Rechtsanwalt als ehrenamtlichem Vorsitzenden geleitet und ist mit zwei Unternehmern als Beisitzer besetzt. Die Geschäftsführung nimmt die IHK Arnsberg wahr.

Pro Jahr werden rund 10 Anträge an diese Einrichtung gestellt. In der Regel geht es dabei um unterschiedliche Auffassungen im Hinblick auf Werbeaussagen und -maßnahmen.

Informationen zur Einigungsstelle können Sie unserem Merkblatt entnehmen. Rechtsgrundlage für die Einigungsstelle ist die Verordnung über Einigungsstellen.