Die eRechnung ist da! Alles, was Sie wissen müssen

Veranstaltung der IHK Arnsberg: 13.02.2025 (Kostenfrei, 10:00–11:30 Uhr)

Seit dem 2. Januar 2025 ist der Empfang elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich grundsätzlich verpflichtend. Dann wird nur noch zwischen der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Die Rechnung im PDF-Format gilt dabei nicht als elektronische Rechnung

Die automatisierte Verarbeitung durch „echte“ Elektronische Rechnungen in den Formaten ZUGFeRD und XRechnung bieten Chancen zur Optimierung der kaufmännischen Prozesse. Auch deshalb wurde die „Elektronische Rechnung“ ab 02.01.2025 vom Gesetzgeber eingeführt und für alle Unternehmen in den nächsten Jahren zur Pflicht. Papierbelege haben damit ausgedient.

Referent Christian Goede-Diedering (DATEV eG) erläutert welche Anforderungen an E-Rechnungen zu beachten sind? Welche Chancen bietet das einheitliche Rechnungsformat ZUGFeRD/XRechnung? Wie können die Daten systematisch gemanagt und revisionssicher im Sinne der GoBD archiviert werden? Können alle Papierbelege nach dem Scannen vernichtet werden oder gibt es Einschränkungen? Welchen Mehrwert bietet der digitale Belegaustausch für das Unternehmen?

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