Webinar: CBAM: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus


Seit dem 1. Oktober 2023 unterliegen Unternehmen, die Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Elektrizität, Wasserstoff, einige Vorprodukte sowie eine begrenzte Anzahl nachgelagerter Produkte aus einem Drittland importieren, einer umfangreichen, quartalsweisen Meldepflicht. Die erste Meldung musste Ende Januar abgegeben werden. Für die ersten 3 Berichte konnten die Unternehmen auf Standardwerte zurückgreifen, wenn die Lieferanten keine Daten übermittelt haben

Informieren Sie sich in unserem angebotenen Webinar

am Montag, 30. September 2024,
um 10:00 Uhr,

welche Informationen Sie beim Hersteller in Erfahrung bringen müssen, welche Sie aus eigenen Quellen hinzufügen müssen, sowie wann und an wen die Daten zu melden sind. Sie erhalten außerdem einen Ausblick auf die Zeit nach der Übergangsphase (ab 2026), wenn CBAM-Zertifikate zu kaufen sind und erfahren, welche Sanktionen bei Nichtbeachtung drohen. Des Weiteren berichtet ein heimisches Unternehmen über die bisherigen Erfahrungen mit CBAM.

Referenten: Thorsten Glaubitz, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
                           Stephan Freismuth, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft                                                                                                                                                                                                                 Tobias Jahn,Gebhardt-Stahl GmbH


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