Prüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in
Gemäß § 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in ist zur Prüfung im Prüfungsteil A zuzulassen, wer
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis,
- einen der folgenden Abschlüsse und eine darauf folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis:
- einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt
oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
- einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
- einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten
Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer
Berufsakademie oder - eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Anmeldeschluss:
Frühjahr 2. Januar
Herbst 1. Juli
Anmeldeformular
Prüfungsgebühr: 460,00 € (Gebührentarif)
Schriftliche Prüfungstermine
Termine unter Vorbehalt: Herbst 2020 Frühjahr 2021 Herbst 2021
Ergebnismitteilung: 47. KW 23. KW 47. KW
Fachgespräch: 49. KW 25. KW 48. KW
Informationen für Prüfungsteilnehmer und Prüfer
Themenvorschlag Präsentation
Profil
Strukturierung
Prüfungsordnung
Verordnung