Beteiligung zur Wind-Regionalplanung

Der Regionalrat Arnsberg hat in seiner Sitzung am 23.05.2024 beschlossen, die Beteiligung von Öffentlichkeit und in ihren Belangen berührten Stellen einzuleiten.

Im Wesentlichen sollen durch die Änderung 108 Windenergiebereiche in einer Größenordnung von insgesamt 8.950 Hektar in den Kreisen Soest und Hochsauerlandkreis zeichnerisch festgelegt werden. Darüber hinaus werden textliche Festlegungen zur Steuerung des Windenergieausbaus ergänzt. Anlass ist die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes in der Region Hellweg-Sauerland.

Öffentliche Auslegung bis 12.07.2024

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs bis 12. Juli 2024 können Bürgerinnen und Bürger und die in ihren Belangen berührten öffentliche Stellen zum Entwurf der 19. Änderung des Regionalplanes Arnsberg, zur Planbegründung Stellung nehmen. Mit Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Der Entwurf der Änderung, die Planbegründung und der Umweltbericht können digital über das Portal Beteiligung NRW abgerufen werden.

Abgabe von Stellungnahmen

Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zum Entwurf der Änderungen sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung vorzugsweise elektronisch über Beteiligung NRW ( https://beteiligung.nrw.de/portal/bra/beteiligung/themen/1006583 ). Die Eingabe Ihrer Stellungnahme über das Beteiligungsportal erleichtert die technische Weiterverarbeitung Ihrer Informationen erheblich und trägt zu einer Verfahrensbeschleunigung bei.

Sollte Ihnen eine Eingabe über das Beteiligungsportal nicht möglich sein, senden Sie Ihre Stellungnahme elektronisch per E-Mail an das Funktionspostfach sohsk-ee@bra.nrw.de oder per Post an Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32, Seibertzstraße 2, 59821 Arnsberg.

Angebot Ihrer IHK

Für konkrete Fragestellungen zum Entwurf des Regionalplanes bieten wir halbstündige Austauschtermine an. Diese können telefonisch oder als Videokonferenz stattfinden. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an Franziska Fretter.

Wie geht es dann weiter?

Die Stellungnahmen werden im Anschluss durch die Bezirksregierung Arnsberg bearbeitet. Über die eingegangenen Anregungen und Hinweise wird das politische Gremium, der Regionalrat Arnsberg, abwägen. Möglicherweise kommt es zu wesentlichen Änderungen im Verfahren, die eine zweite öffentliche Auslegung erforderlich machen. Erst durch einen Feststellungbeschluss und entsprechende Bekanntmachung werden die Änderungen rechtswirksam.

Entwurf der Windenergieplanung im Kreis Soest und Hochsauerlandkreis

Link zu den Entwurfsunterlagen der Bezirksregierung Arnsberg

Sina Sossna
M.A.

02931 878-161
E-Mail schreiben
Kontaktdaten herunterladen

Weiterführende Links

Digitale Plattform der Bezirksregierung Arnsberg zum Verfahren

Informationen der IHK zur Windenergieplanung

Informationen der IHK zur Regionalplanung