Im Bebauungsplan ist festgesetzt, wie ein (Gewerbe-)Grundstück bebaut und genutzt werden darf. So können zum Beispiel Baufenster und maximale Gebäudehöhen festgesetzt werden. Dies ist insbesondere bei der Genehmigung und Errichtung von neuen gewerblichen Bauten relevant. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Nutzung von Grundstücken wie Begrünung mit bestimmten Baumarten und Pflanzen auferlegt werden.
Inhalte von Bebauungsplänen
In den Bebauungsplänen werden die zulässigen Nutzungen für ein konkretes Plangebiet festgesetzt. Er besteht aus einer Zeichnung, den textlichen Festsetzungen und einer Begründung. Insbesondere die in der Zeichnung festgesetzte Flächenkategorie ist für den Unternehmensstandort von Bedeutung. Denn in einem Gewerbegebiet (GE) gelten andere Regelungen als in einem Industriegebiet (GI) oder einem Sondergebiet (SO). Darüber hinaus werden in den textlichen Festsetzungen zusätzliche Auflagen etwa zur Begrünung des Grundstücks oder die Bauweise getroffen.
Bebauungspläne werden vom Rat der Gemeinde als Satzung beschlossen und nach der Veröffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig. Der Plan ist eine verbindliche Vorgabe für die Zulässigkeit von Vorhaben. Die Festsetzungen müssen eingehalten werden.
Bedeutung für Unternehmen
Bestehende Betriebe sollten darauf achten, ob ihre Betriebs- und Erweiterungsmöglichkeiten möglicherweise eingeschränkt werden. Auch bei einer einfachen Nutzungsänderung vorhandener Gebäude kann ein Bebauungsplan relevant sein. Hierbei handelt es sich nicht ausschließlich um planungsrechtliche Regelungen, sondern auch um Immissionsschutz oder umweltrechtliche Anforderungen.
Somit haben Bebauungspläne Auswirkungen auf betriebliche Investitionsentscheidungen. Neben betriebsbezogenen Faktoren und innerbetrieblichen Vorplanungen, sollte die Bauleitplanung daher frühzeitig betrachtet werden.
Einflussmöglichkeiten der Unternehmen
Wird im Umfeld eines Unternehmensstandortes ein Bebauungsplan geändert oder neu aufgestellt, empfiehlt es sich, die Inhalte der Planung bei der kommunalen Verwaltung zu prüfen und gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben. Sofern wir eine mögliche Betroffenheit von Belangen unserer Unternehmen erkennen, nehmen wir Kontakt mit ihnen auf.
Eine Abstimmung mit der IHK könnte hilfreich sein. Denn die IHK wird als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen beteiligt, um die gewerblichen Interessen in das Planverfahren einzubringen.
Stand Oktober 2023