Am 1. August 2017 ist die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft getreten. Dies führt zu neuen Anforderungen für Abfallerzeuger und Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und das Batteriengesetz (BattG) setzen die EU-WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical und Electronic Equipment) und die EU-Altbatterienrichtlinie in nationales Recht um.
Das noverllierte VerpackG vom 3. Juli 2021 setzt die EU-Vorschriften aus der geänderten Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG und der Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 um. Hier finden Sie weitere Infos.
Seit dem 01.01.2019 gilt das novellierte Gesetz über das Inverkehrbringen von Verpackungen, kurz das Verpackungsgesetz. Hier gilt zukünftig ein verpflichtendes Mehrwegangebot.