Industriemeister/-in - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk (Prüfung)
Zulassung zur Prüfung
Gemäß § 3 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/-r Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk ist zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik/-in oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens eine einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
- das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- über die in Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/einer Geprüften Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk nach § 1 Abs. 3 aufweisen.
Anmeldung
Anmeldeschluss:
Frühjahr 2. Januar
Herbst 1. Juli
Anmeldeformular (pdf)
Prüfungsgebühr: 400,00 € (Gebührentarif) (pdf)
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur Prüfung folgende E-Mail-Adresse
anmeldungpruefung@arnsberg.ihk.de
Termine
Schriftliche Prüfungstermine Basisqualifikation (pdf)
Schriftliche Prüfungstermine Handl. Qualifikation (pdf)
Termine unter Vorbehalt: | Frühjahr 2024 |
Ergebnismitteilung BQ/HQ | 25. KW |
Mündl. Ergänzungsprüfung BQ: | 27. KW |
Mündl. Ergänzungsprüfung/Fachgespräch HQ: | 27. KW |
Weitere Informationen
Profil
Strukturierung (pdf)
Strukturierung (Basisqualifikation - pdf)
Prüfungsordnung
Verordnung (pdf)