Industriemeister/-in - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk (Prüfung)

Zulassung zur Prüfung

Gemäß § 3 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/-r Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk ist zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" zuzulassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik/-in oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens eine einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer

  • das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  • über die in Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.

Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines/einer Geprüften Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk nach § 1 Abs. 3 aufweisen.


Anmeldung

Anmeldeschluss:
Frühjahr     2. Januar
Herbst        1. Juli

Anmeldeformular (pdf)

Prüfungsgebühr:     400,00 € (Gebührentarif) (pdf)


Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur Prüfung folgende E-Mail-Adresse

anmeldungpruefung@arnsberg.ihk.de


Termine

Schriftliche Prüfungstermine      Basisqualifikation (pdf)

Schriftliche Prüfungstermine     Handl. Qualifikation (pdf)

Termine unter Vorbehalt:Frühjahr 2024
Ergebnismitteilung BQ/HQ25. KW
Mündl. Ergänzungsprüfung BQ:27. KW
Mündl. Ergänzungsprüfung/Fachgespräch HQ:27. KW



Weitere Informationen

Profil

Strukturierung (pdf)

Strukturierung (Basisqualifikation - pdf)

Prüfungsordnung

Verordnung (pdf)