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Besonderer Hinweis zu HR-Veröffentlichungen Die IHK Arnsberg weist darauf hin, dass mit der Registereintragung neben den Notar- und Gerichtskosten keine weitere Zahlungspflicht besteht, da die vom Gericht veranlassten Pflichtveröffentlichungen vom Gericht unmittelbar in Rechnung gestellt werden. Sie empfiehlt den Unternehmen dringend, jede Rechnung und jedes Angebot, das unter Hinweis auf die erfolgte Registereintragung eingeht, genau zu prüfen.
Der Abdruck im IHK-Magazin ist unentgeltlich.
Christoph Strauch
02931 878-144
strauch@arnsberg.ihk.de
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