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Foto: Frye/IHK
Deutsche Unternehmen investieren verstärkt in den USA Der US-amerikanische Markt ist für die Unternehmen in Deutschland von wachsender Bedeutung. 10 Prozent der deutschen Exporte gingen im Jahr 2023 in die USA. Bei einem Sprechtag informierte Rechtsanwalt Hans-Michael Kraus, über die Chancen und Risiken einer Niederlassung in den USA. „In den letzten Jahren konnten wir einen deutlichen Zuwachs von Niederlassungen deutscher Unternehmen in den USA feststellen“, berichtete HansMichael Kraus bei einem Besuch in der IHK Arnsberg. Kraus arbeitet seit 1983 als Rechtsanwalt in einer renommierten US-Kanzlei in Atlanta und betreut deutsche Unternehmen bei ihrem Markteintritt in die USA. Kraus: „Für viele deutsche Unternehmen bestehen große Chancen, sich an dem US-amerikanischen Markt zu etablieren, die Unternehmen dürfen dabei aber auch entsprechende Risiken nicht aus dem Auge verlieren.“ Die liegen vor allem in dem komplexen und in den einzelnen Bundesstaaten sehr divergierenden Zulassungs- und Steuerrecht. Deutsche oder europäische Qualifikationen
wirtschaft 03+04/2025
werden dabei nicht automatisch anerkannt. „Bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten ist immer eine Prüfung vorgesehen, bei der neben fachspezifischen auch juristische und steuerliche Kenntnisse nachzuweisen sind“, erläuterte er. Deutliche Unterschiede kennzeichnen auch das Arbeitsrecht. Kraus: „Das deutsche Arbeitsrecht ist wesentlich sozialer und arbeitnehmerfreundlicher als das US-Recht. In den USA können Arbeitnehmer auch nach langjähriger Betriebszugehörigkeit fristlos und ohne Angabe von Gründen entlassen werden.“ Bei Entsendungen beziehungsweise Montagen in den USA appelliert HansMichael Kraus an die Unternehmen, diese im Voraus sorgfältig zu planen. Regelmäßige Reisen in die USA zum
Abschluss von Geschäften könnten unter gewissen Umständen als Gründung einer steuerpflichtigen US-Betriebsstätte der deutschen Gesellschaft angesehen werden. Dann müssten in den USA Steuererklärungen abgegeben werden. Arnold Servo, Managing Partner der Unternehmensberatung Rödl & Partner aus Houston, gab dazu einen Überblick über das US-Steuersystem. Der Sales & Use Tax unterscheidet sich vom deutschen Mehrwertsteuersystem vor allem darin, dass in den USA kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Zudem weist jeder Bundesstaat einen unterschiedlichen Steuersatz aus, so dass es keine einheitliche Umsatzbesteuerung wie in Deutschland gibt.
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