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politik
Nachhaltigkeit: Freiwilliger Berichtsstandard für KMU Die European Financial Reporting Advisory Group, kurz: EFRAG, hat einen neuen Standard für Nachhaltigkeitsberichte entworfen: den VSME. Das „V“ steht dabei für voluntary, also freiwillig. Er richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (SME). Dieser modulare Standard soll helfen, die Berichtspflichten für kleine und mittlere Unternehmen zu reduzieren.
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MUs sind bislang von der gesetzlichen Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, nicht erfasst. Banken, Investoren, sowie größere Geschäftspartner und Kunden, die nach CSRD berichten, hingegen schon. Sie fordern immer häufiger kleinere Unternehmen auf, Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen, mal mehr mal weniger ausführlich. Kleine und mittlere Unternehmen als Teil der Lieferkette sehen sich mit neuen Fragen konfrontiert. Häufig werden Daten und Angaben z.B. zu CO2-Emissionen abgefragt, die bei kleineren Unternehmen nicht vorliegen. Der VSME soll nicht verbindlich sein, sondern eine „freiwillige“ Alternative zu den individuellen Fragebögen bieten, die viele KMU von berichtspflichtigen Unternehmen erhalten. Für den Erfolg des freiwilligen Marktstandards ist der VSME auf eine hohe Akzeptanz angewiesen. Er muss bei Erstellern (KMU) und Nutzern akzeptiert und verwendet werden, um die Vielzahl an heterogenen Dokumenten effektiv zu verringern. Modularer Aufbau Der VSME gliedert sich in zwei Module: 1.: Das Basismodul ist als Zielsetzung für Kleinstunternehmen und als 34
Mindestanforderung für alle anderen kleinen und mittleren Unternehmen gedacht; 2.: Das umfassendere Modul (Comprehensive Module) legt zusätzlich weitere Datenpunkte fest, die erfahrungsgemäß häufiger von Banken, Anlegern und Großkunden abgefragt werden. Die Grundlage der Berichterstattung stellt das Basis-Modul mit zwölf Nachhaltigkeitsaspekten dar. Hierbei geht es um Fragen zu Energieverbrauch, Ressourcennutzung oder zur Belegschaft. Das „Comprehensive Module“ geht darüber hinaus und enthält auch Aussagen zu Leitlinien, Maßnahmen oder Zielen zu Nachhaltigkeitsaspekten. Es ist auch möglich, zusätzlich zum Basis-Modul einzelne Angaben aus den anderen Modulen auszuwählen. In diesem Fall entfällt die ansonsten für das Comprehensive Module durchzuführende Wesentlichkeitsanalyse. Die EFRAG hat bereits angekündigt, 2025 Unterstützungsmaterialien zum VSME zu veröffentlichen und öffentliche Veranstaltungen durchzuführen, um die Anwendung des Berichtstandards zu unterstützen. Da es sich beim VSME um einen freiwilligen Berichtsstandard handelt, wird er im Gegensatz zu den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) nicht als delegierter Rechtsakt von der Europäischen Kommission
erlassen. Ob und wann der VSME in 2025 von der EU-Kommission zur Konsultation gestellt wird oder etwa gleich als Mitteilung der Europäischen Kommission im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird, ist derzeit noch ungewiss. Inwieweit sich der VSME am Markt etabliert, bleibt abzuwarten. Berichtspflichten insgesamt hoch Letztlich kann aber auch ein freiwilliger Standard für KMU nur die Symptome lindern: etwas weniger Bürokratie. Die Ursachen für den hohen Berichtsaufwand liegt aber in einer kleinteiligen und nicht aufeinander abgestimmten Regulatorik. Immerhin hat die EU-Kommission jüngst angekündigt, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das die Berichtspflichten aus EU-Lieferkettengesetz, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Taxonomie bündelt. Der Aufwand soll sich um 25 Prozent verringern. Diese „OmnibusVerordnung“ war eine zentrale Forderung der Industrie- und Handelskammern in Deutschland.
Lars Morgenbrod
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wirtschaft 03+04/2025
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