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Seite 30: politik Konsequente Umsetzung des Digital Services Act – faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Händlern und ...

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INHALT:

politik

Konsequente Umsetzung des Digital Services Act – faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Händlern und Herstellern innerhalb der EU und aus Drittstaaten. Der Warenverkehr ist Kernangelegenheit der EU. Daher gilt es vor allem, das europäische Instrument des Digital Services Act zu nutzen und dessen Anforderungen zeitnah und nachhaltig umzusetzen. Insofern ist die EU-Kommission aufgefordert, die großen Online-Plattformen in Europa und aus Drittstaaten differenziert zu analysieren und dazu angemessene Ressourcen und Personal vorzuhalten oder aufzubauen, damit die zwingenden, rechtlichen Pflichten auch durchgehend praktisch eingehalten werden. Notwendig ist eine effektive Kontrolle der Einfuhren bzgl. der Legalität der Produkte, der Produktsicherheit und einer angemessenen Käuferinformation. Der nationale Koordinator zur Umsetzung des DSA (in Deutschland die Bundesnetzagentur) sollte die Anliegen der Wirtschaft besonders im Blick halten.

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Internationaler Wettbewerb ja, unlautere Dumpingpreise nein! Auch wenn vielfach moderne und effiziente Produktion on demand einen geringen Preis ermöglicht, gelangen aktuell Produkte zu unfairen Preisen auf den europäischen Markt, wenn z.B. die Produktion stark staatlich subventioniert wird und es so möglich ist, zu Dumpingpreisen anzubieten. Nach Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) sind Exporte zu Preisen unterhalb der Herstellungskosten verboten. Zukunftssichere Handelsregeln müssen der zunehmenden Digitalisierung des Welthandels Rechnung tragen. WTO-Regeln sind größtenteils auf traditionelle Handelsformen ausgerichtet. Eine Reform und Erweiterung des Regelwerks, um spezifische Herausforderungen von E-Commerce-Plattformen zu adressieren, ist notwendig.

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Die Umsatzbesteuerung muss für alle Marktteilnehmer gleichermaßen gelten – gleiche Steuerlast für alle. Sendungen von Anbietern aus Drittstaaten dürfen nicht unter Wert deklariert werden, um die Zollkosten bzw. teilweise auch die Einfuhr- bzw. Umsatzsteuer zu umgehen. Dies muss durch zwischen den EU-Staaten abgestimmte, effektive Kontrolle der Einfuhren und der damit verbundenen Umsatzsteueranmeldung/-zahlung über den Import-One-Stop-Shop (IOSS) unterbunden werden. Zollbehörden müssen neben der generellen Gültigkeit der IOSS-Nummer auch deren Zuordnung zum einführenden Händler prüfen.

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Der Weltpostverein sollte seine Regeln regelmäßig überprüfen. Die Unterstützungsmaßnahmen des Weltpostvereins sind auf die spezifischen Entwicklungsstufen der Mitgliedsländer angepasst. Insbesondere für Entwicklungsländer sind die Portogebühren im globalen Postverkehr gering. Diese in der Sache berechtigte Unterstützung sollte jedoch nicht dazu führen, dass Unternehmen aus Ländern, die diesen Status bereits hinter sich gelassen haben, ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile erlangen. Beim außerordentlichen Weltpostkongress 2019 wurden bereits Anpassungen vorgenommen. Dennoch bleiben eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der geltenden Portosätze sowie der Einstufung der Mitgliedsstaaten notwendig, um fairen Wettbewerb bei Transportkosten zu gewährleisten.

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Elemente der EU-Zollreform beschleunigen – Verbote und Beschränkungen durchsetzen und Personal beim Zoll zielgerichtet einsetzen. Die von der Europäischen Kommission im Rahmen der EU-Zollreform geplante Einführung des sogenannten „fiktiven Einführers“ sollte frühzeitig erfolgen, um E-Commerce-Plattformen bei der Zollschuld in die Haftung zu nehmen. Zusätzlich könnte eine Erweiterung des Konzepts auf Sanktionsmaßnahmen beim Verstoß gegen EU-Standards, z.B. in der Produkt-Compliance, wichtige Verbesserungen bringen. Erhöhte Einnahmen und eine Entlastung des Zolls wären damit schon zeitnah und nicht erst im Rahmen der EU-Zollreform in einigen Jahren möglich. Langfristig kann die im Rahmen der EU-Zollreform geplante Verbesserung der Sicherheits- und Risikoanalyse durch eine stärkere Verzahnung der Behörden Verbesserungen bringen. So könnten einerseits heterogene nationale Zollpraktiken reduziert werden und andererseits eine bessere Risikobewertung durch den vereinfachten Datenfluss stattfinden. Angesichts der massiv gestiegenen Sendungszahlen und neuen Anforderungen durch den E-Commerce ist es von entscheidender Bedeutung, dass Zollbehörden in Deutschland und in den anderen EU-Staaten auf effiziente Strukturen und Prozesse setzen. Zudem sollten sie Personal speziell für den E-Commerce-Bereich bereitstellen und dieses gezielt einsetzten. Darüber hinaus sollte der Austausch der Generalzolldirektion mit Zollbehörden in Drittländern intensiviert werden.

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wirtschaft 03+04/2025


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