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Politik & PraxiS Neue Pflicht: elektronischer abfallnachweis Abfallentsorgung läuft seit Kurzem nur noch über den Computer: Ab 1. Februar 2011 müssen Abfallerzeuger, Abfallbeförderer und Entsorger die Nachweise verpflichtend elektronisch signieren. Dann ist das neue elektronische Nachweisverfahren vollständig umgesetzt. Die farbigen Durchschläge von Abfallbegleitscheinen sind Geschichte. Am 1. April 2010 ist das elektronische Abfallnachweisverfahren gestartet. Innerhalb der ersten zwei Monate haben sich mehr als 28.000 Betriebe bei der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall (ZKS Abfall) registriert. Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine gibt es nur noch in elektronischer Form. Alle Beteiligten ­ Erzeuger, Beförderer, Einsammler, Entsorger, Behörden - kommunizieren miteinander über die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS Abfall), www.zks-abfall.de. Die Dokumente werden dabei mit der qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben. Die Behörden und Abfallentsorger müssen seit dem 1. April 2010 elektronisch signieren; Abfallerzeuger und -beförderer ab dem 1. Februar 2011. Im elektronischen Register archivieren die Unternehmen ihre Dokumente. sönliche Signaturchipkarte, die in ein Kartenlesegerät gesteckt und mit einem PIN-Code bestätigt wird. Behörden und Abfallentsorger müssen seit April 2010 die Abfallbelege elektronisch signieren. Abfallerzeuger, -einsammler und -beförderer dürfen dagegen noch bis Januar 2011 auf die qualifizierte elektronische Signatur bei Begleitscheinen verzichten. Sie bearbeiten die Abfalldaten zwar auch elektronisch, können sie dann aber ausdrucken und von Hand unterschreiben. Dieses Übergangsverfahren ist zwar nicht elegant. Aber es verschafft den Unternehmen Luft, um die elektronische Signatur einzuführen. kammern, auch in der IHK Arnsberg. Die Signaturkarte ist keine ,,Firmenkarte", sondern immer eindeutig an eine einzige natürliche Person gebunden. Jedes Unternehmen muss entscheiden, wie viele Signaturkarten es benötigt. Denn jede Person, die unterschreibt, braucht eine eigene Chipkarte; jeder Standort, an dem signiert wird, mindestens einen PC mit Internetzugang, Chipkartenleser und eine Berechtigung zur Softwarenutzung. Beim Umgang mit Signaturkarten müssen Arbeitnehmer Regeln beachten: Die Karte muss sicher aufbewahrt, die PIN darf nicht notiert und die Karte muss bei Verlust sofort gesperrt werden. Betriebsrat und Datenschutzbeauftragte müssen informiert werden. Wer zum 1. Februar 2011 eine elektronische Signaturausstattung benötigt, muss sich frühzeitig darum kümmern. Zu Jahresbeginn 2011 wird man sicher länger auf die Signaturkarte warten müssen als jetzt. Elektronische Signatur vorbereiten In der rechtlichen Funktion sind elektronische Signatur und handschriftliche Unterschrift gleichgestellt. In der Handhabung gibt es wichtige Unterschiede: Von Hand unterschreiben kann grundsätzlich jeder, elektronisch signieren dagegen nur mit persönlicher Signaturchipkarte und Kartenlesegerät. Die Karte muss persönlich beantragt werden. Zum Beispiel beim Signaturservice vieler Industrie- und Handels- Wie unterschreibt man am Computer? Es gibt ein elektronisches Pendant zur handschriftlichen Unterschrift, die so genannte qualifizierte elektronische Signatur. Dazu braucht man eine per- Die Unterschrift der Zukunft Über das elektronische Abfallnachweisverfahren hinaus gibt es immer mehr Formulare, die elektronisch signiert werden können oder sogar müssen. Dazu gehören zum Beispiel der elektronische Rechnungsversand, die öffentliche Auftragsvergabe, der Emissionshandel oder die Beantragung von Ursprungszeugnissen bei der IHK. Sofern man die Nutzung der Signaturkarte nicht einschränkt, tun sich eine Menge interessanter Einsatzmöglichkeiten auf. Man ist gerüstet für die moderne Kommunikation der Zukunft. @utorin: Annette Floren DE-CODA GmbH, Berlin floren@de-coda.de wirtschaft 11/2010 Die Signatur von Ihrer IHK In 64 Industrie- und Handelskammern können Unternehmen eine persönliche Signaturkarte und ein Kartenlesegerät beantragen. Auch unsere IHK bietet diesen Service an. Der Preis für die IHK-Signaturkarte mit zweijähriger Gültigkeit beträgt 99 Euro, das Kartenlesegerät kostet 49 Euro (jeweils zzgl. MwSt.). Für die Beantragung sollten vier bis sechs Wochen Zeit einkalkuliert werden. Die IHK-Signaturkarten stammen von der D-Trust GmbH; einer Tochter der Bundesdruckerei. kont@kt: Klaus Wälter Tel. (0 29 31) 87 81 41 waelter@arnsberg.ihk.de 22


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