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INHALT:

Ihr Tagungshotel mit Wohlfühlgaran tie scheidungen des Unternehmers gehört es, einen Vertreter zu benennen, der im Fall der Fälle die Fäden aufnimmt und das Unternehmen weiterführt. Jedoch steht ein solcher oftmals nicht automatisch zur Verfügung, zumal in vielen Unternehmen eine zweite Führungsebene nicht vorhanden ist. Der Vertreter muss ebenso wie der Inhaber über das notwendige Know-how verfügen, die Mitarbeiter führen können, bei den wichtigsten Kunden und Lieferanten bekannt sein sowie das uneingeschränkte Vertrauen des Inhabers haben. Nur jeder zweite Unternehmer hat eine Stellvertreterregelung getroffen. Firmenchefs tun sich also schwer, jemanden zu benennen, der im Fall der Fälle einspringt. Die Stellvertreterregelung ist zudem eine strategische Entscheidung, denn mit einer Benennung kann ein wichtiger Schritt zur Regelung der Unternehmensnachfolge getan werden. Doch auch ein Vertreter springt in solchen Fällen ins kalte Wasser. Das Unternehmen zu leiten, ist trotz aller Notfallplanungen schwierig. Hier könnte die Errichtung eines Beirates helfen. Er berät den Unternehmer, solange er das Schiff lenkt; er unterstützt und beaufsichtigt seinen Vertreter, wenn der Kapitän plötzlich von Bord gegangen ist. Selbstverständlich gehören zu einem ,,Notfallkoffer" der Gesellschaftervertrag sowie unbedingt auch das Testament. Denn da dieses meist viele Jahre nach dem Gesellschaftervertrag erstellt wird, muss aufgepasst werden, dass die Regelungen im Gesellschaftervertrag nicht von denen im Testament abweichen. Die Testamentsgestaltung und Nachfolgeregelung sind meist längerfristige und strategische Entscheidungen. Viele Unterlagen im ,,Notfallkoffer" lassen sich jedoch recht zügig zusammentragen. So ist eine Adressliste von Kunden, Lieferanten, die Hinterlegung von Zweitschlüsseln, die Auflistung aller Konten und der laufenden wichtigen Projekte recht zügig zu erstellen und die Bankvollmacht zu erteilen. Selbstverständlich sollten auch Handelsregister- und Grundbuchauszüge, Versicherungspolicen, Kreditverträge und Bilanzen für den ,,Notfallkoffer" gepackt werden. Zu guter Letzt ist zu entscheiden, wo der ,,Notfallkoffer" bleibt. Im Unternehmen, zu Hause, beim Notar oder Steuerberater? Der Ort sollte selbstverständlich dem Vertreter oder einer Vertrauensperson bekannt sein, denn der ,,Notfallkoffer" muss im Notfall gefunden werden. kont@kt: André Berude Tel.: (0 29 31) 87 81 42 berude@arnsberg.ihk.de Ta g u n g e n , K o n g r e s s e & S e m ina r e in Bad Sassendorf Hier lässt es sich tagen: Sechs Tagungsräume, ausgestattet mit modernster Tagungstechnik in klassischem Ambiente. Wir freuen uns auf Sie! Ein neues Merkblatt enthält eine Auflistung der wichtigsten Unterlagen und Entscheidungen, die im Fall der Fälle getroffen werden müssen und ist unter www.ihk-arnsberg.de/Notfallkoffer zu finden. ,,Notfallkoffer packen" © Melanie Vollmert - Fotolia.com Salzstraße 5, 59505 Bad Sassendorf, Telefon: +49 (0) 2921 952-0 Fax: +49 (0) 2921 952-499 E-Mail: info.sas@maritim.de wirtschaft 10/2010 23


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