LINK: klicken Sie hier um diese Seite im interaktiven Modus anzuschaunen

NAVIGATION: Erste SeiteVorherige SeiteNächste SeiteLetzte SeiteInhaltsverzeichnis
Vorherige SeiteBildansicht der SeiteNächste Seite


INHALT:

Wahlen zur Vollversammlung der industrie- und Handelskammer arnsberg, Hellweg - Sauerland 2011 1. Wahlbekanntmachung Nach den Vorschriften der Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg - Sauerland werden Neuwahlen zur Vollversammlung im fünfjährigen Turnus durchgeführt. Dabei sind in gleicher, allgemeiner, geheimer und freier Wahl 60 Mitglieder der Vollversammlung zu wählen. Bis zu sechs weitere Mitglieder können in mittelbarer Wahl von den unmittelbar gewählten Vollversammlungsmitgliedern hinzugewählt werden. Rechtsgrundlage für die Wahlen ist das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2008. Wahlgruppen und Wahlbezirke Nach § 7 Abs. 2 der Wahlordnung werden die Kammerzugehörigen zum Zwecke der Wahl in folgende Wahlgruppen eingeteilt: I Industrie II Groß- und Einzelhandel III Dienstleistungen IV Finanzdienstleistungen Für die Wahlgruppen I bis III werden außerdem vier Wahlbezirke gebildet: Wahlbezirk A: Hellweg West mit den Kommunen Werl, Wickede (Ruhr), Ense, Welver, Lippetal, Soest, Bad Sassendorf, Möhnesee Wahlbezirk B: Hellweg Ost mit den Kommunen Lippstadt, Erwitte, Anröchte, Warstein, Geseke, Rüthen Wahlbezirk C: Sauerland West mit den Kommunen Arnsberg, Sundern, Meschede Wahlbezirk D: Sauerland Ost mit den Kommunen Schmallenberg, Bestwig, Olsberg, Winterberg, Medebach, Hallenberg, Brilon, Marsberg, Eslohe In der Wahlgruppe IV ist der Kammerbezirk der Wahlbezirk. Nach § 7 Abs. 3 der Wahlordnung ergibt sich für die Mitglieder der Vollversammlung folgende Sitzverteilung: Wahlgruppe I Industrie Wahlbezirk A 5 Mitglieder Wahlbezirk B 7 Mitglieder Wahlbezirk C 9 Mitglieder Wahlbezirk D 7 Mitglieder Wahlgruppe II Groß- und Einzelhandel Wahlbezirk A 5 Mitglieder Wahlbezirk B 4 Mitglieder Wahlbezirk C 2 Mitglieder Wahlbezirk D 3 Mitglieder Wahlgruppe III Dienstleistungen Wahlbezirk A 4 Mitglieder Wahlbezirk B 3 Mitglieder Wahlbezirk C 3 Mitglieder Wahlbezirk D 4 Mitglieder Wahlgruppe IV Finanzdienstleistungen 4 Mitglieder Von den insgesamt 4 Vollversammlungsmitgliedern muss je 1 Mitglied aus den Bereichen a) Privatbanken b) Sparkassen c) Genossenschaftsbanken d) Finanzdienstleistungen kommen. Wählerlisten Wahlberechtigt sind die Kammerzugehörigen, sofern nicht einer der besonderen Ausschlussgründe des § 3 Abs. 3 der Wahlordnung vorliegt. Zur Vorbereitung der Wahl sind die Listen der wahlberechtigten Firmen und Kleingewerbetreibenden (Wählerlisten) aufgestellt worden. Diese Listen können in der Zeit vom 16. September bis einschließlich 30. September 2010 in der Hauptgeschäftsstelle der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg ­ Sauerland, Königstraße 18 ­ 20, 59821 Arnsberg, während der Dienstzeiten eingesehen werden. Einsprüche gegen und Anträge auf Aufnahme in die Wählerlisten sind innerhalb einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens einschließlich 7. Oktober 2010 schriftlich bei der Kammer einzulegen. Gemäß § 9 Abs. 5 kann wählen nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist. Wahlvorschläge Die Wahlberechtigten werden gemäß § 11 der Wahlordnung aufgefordert, in der Zeit vom 8. November bis einschließlich 26. November 2010, 16.00 Uhr, für die angegebenen Wahlgruppen und Wahlbezirke Wahlvorschläge bei dem Wahlleiter der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg - Sauerland, Königstraße 18 ­ 20, 59821 Arnsberg, einzureichen, wobei auch eine Übermittlung mit qualifizierter digitaler Signatur oder per Fax zulässig ist. Bewerber können nur für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk benannt werden, für die sie selbst wahlberechtigt sind. Die Summe der Wahlvorschläge für eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk ergibt die Kandidatenliste in der alphabetischen Reihenfolge ihrer ersten Familiennamen aufgeführt, bei Namensgleichheit entscheidet der Vorname. Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf oder Stellung, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung ausschließen. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 5 Wahlberechtigten der Wahlgruppe und des Wahlbezirks unterzeichnet sein. Bei Wahlgruppen bzw. Wahlbezirken mit weniger als 100 Wahlberechtigten reicht es abweichend von Satz 1 aus, wenn der Wahlvorschlag von mindestens 5 Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnet ist. Die Unterzeichner haben ihren Namen und ihre Anschrift und für den Fall, dass sie einen IHK-Zugehörigen vertreten, dessen Bezeichnung und Anschrift anzugeben. Ein Wahlberechtigter kann nur Wahlvorschläge für Wahlgruppen und Wahlbezirke unterzeichnen, denen er selbst angehört. Nach Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge und Kandidatenlisten, die mindestens einen Bewerber mehr enthalten sollen, als in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk zu wählen sind, durch den Wahlleiter wird die Bewerberliste ab 03.01.2011 im Internet auf der Webseite der IHK Arnsberg, Hellweg ­ Sauerland veröffentlicht. Wahlfrist Gemäß § 12 Abs. 1 der Wahlordnung erfolgt die Wahl schriftlich (Briefwahl). Die Wahlunterlagen werden an die in den Wählerlisten aufgeführten Wahlberechtigten rechtzeitig versandt. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bei dem Wahlleiter der Industrie- und Handelskammer Arnsberg Königstraße 18 ­ 20, 59821 Arnsberg bis spätestens 15. Februar 2011, 12.00 Uhr eingegangen sein. Die Veröffentlichung des Wahlergebnisses erfolgt im Internet auf der Webseite der IHK Arnsberg, Hellweg - Sauerland. Arnsberg, den 1. September 2010 Die Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg - Sauerland Der Wahlleiter gez. Thomas Wrede wirtschaft 09/2010 43


WEITERE SUCHBEGRIFFE:



NAVIGATION: Erste SeiteVorherige SeiteNächste SeiteLetzte SeiteInhaltsverzeichnis

LINK: powered by www.elkat.de