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PolitiK & PraxiS Unternehmensnachfolge: neue ifm-Schätzung Das IfM Bonn legt in regelmäßigen Abständen Schätzungen zur Anzahl und Struktur der anstehenden Unternehmensübertragungen in Deutschland vor, letztmalig im Jahre 2004 für die Jahre 2005 bis 2009. Die notwendige Aktualisierung hat das IfM Bonn genutzt, um das Schätzverfahren weiterzuentwickeln und damit die Güte der Ergebnisse zu verbessern. Auf der Grundlage der neuen Berechnungen geht das IfM Bonn davon aus, dass zwischen 2010 und 2014 rund 110.000 Familienunternehmen zur Übernahme anstehen werden. Dies sind etwa 22.000 Übertragungen pro Jahr. Jeweils knapp 30 Prozent der Unternehmen werden im Produzierenden Gewerbe, im Handel und im unternehmensnahen Dienstleistungssektor übertragen. Der Rest entfällt auf personenbezogene Dienstleistungen und die Landwirtschaft. Von den Übergaben werden im Fünf-Jahres-Zeitraum 1,4 Mio. Beschäftigte oder 287.000 Beschäftigte pro Jahr betroffen sein. Die Zahl der anstehenden Unternehmensübertragungen ist im Vergleich zur letzten Schätzung deutlich gesunken. Dies liegt im neuen Schätzverfahren begründet, dem eine sachgerechtere Abgrenzung so genannter übernahmewürdiger Unternehmen zu Grunde liegt. Ein Unternehmen gilt im Sinne der neuen Schätzung als übernahmewürdig, wenn es aus der Sicht des potenziellen Übernehmers über eine hinreichende Ertragskraft verfügt, die die Übernahme ökonomisch attraktiv erscheinen lässt. In der Vergangenheit wurde hierfür mangels besserer Daten ein Jahresumsatz von mindestens 50.000 Euro angesetzt. Mittlerweile liegen Informationen zu Unternehmensgewinnen vor, die wesentlich besser geeignet sind, die Übernahmewürdigkeit zu bestimmen. Nunmehr gilt ein Unternehmen als übernahmewürdig, wenn es mindestens einen Jahresgewinn in Höhe eines durchschnittlichen Arbeitnehmerverdienstes zuzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung erwirtschaftet (derzeit: rund 49.500 Euro). mehr: w w w . i f m - b o n n . o r g / i n d e x . php?id=855 Unternehmensinsolvenzen: Wann werden die gläubiger ausgezahlt? Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) hat sich in zwei Forschungsprojekten mit dem im Jahr 1999 reformierten Insolvenzrecht befasst. In einem ersten Projekt wurde untersucht, nach welcher Zeitdauer es üblicherweise zu einer Ausschüttung an die Gläubiger aus dem Vermögen des Schuldners kommt. Dazu ermittelte das IfM Bonn bundesweit auf der Basis von Gerichtsveröffentlichungen Angaben zur Verfahrenslänge von Regelinsolvenzverfahren. Damit liegen nun erstmals detaillierte Daten über die Verfahrensdauern für Insolvenzverfahren aus den Eröffnungsjahrgängen 1999 bis 2001 vor. Im Durchschnitt dauerte ein Regelinsolvenzverfahren bei juristischen Personen vier Jahre, während der entsprechende Wert bei natürlichen Personen bei zwei Jahren lag. Da jedoch rund 30 Prozent der in den Jahren 1999 bis 2001 eröffneten Verfahren bis zum Herbst 2009 noch nicht abgeschlossen waren, handelt es sich um vorläufige Werte. Die tatsächliche Verfahrensdauer wird entsprechend höher ausfallen. Regional zeigten sich zum Teil erhebliche Un28 estland im Club der euro-zone Ab dem 1. Januar 2011 ist Estland mit dabei es kann als 17. Land die europäische Gemeinschaftswährung einführen. Die EU-Finanzminister stimmten einer entsprechenden Empfehlung der EU-Kommission zu. EU-Währungskommissar Olli Rehn bewertet die Aufnahme des ,,Musterschülers" als Vertrauensbeweis für den schwachen Euro. Selbst während der Wirtschaftskrise sei es dem Land gelungen, sein Haushaltsdefizit unter der Maastrichtschwelle von 3 Prozent zu halten. Darüber hinaus sei die öffentliche Verschuldung Estlands die niedrigste in der ganzen EU. Weitere Kandidaten für einen Beitritt zur Währungsunion sind Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Tschechien, Ungarn und Bulgarien. Grafik: Baltische-Rundschau terschiede in der Verfahrensdauer zwischen den Gerichtsbezirken. Im Zuge eines zweiten Projektes ermittelte das IfM Bonn erstmals Informationen zur Zahl der Unternehmensfortführungen. Eine repräsentative Auswertung von Gerichtsakten der Eröffnungsjahre 2004/2005 in NRW ergab, dass 15 Prozent der betroffenen Unternehmen fortgeführt wurden. Die Fortführungswahrscheinlichkeit erhöhte sich allerdings auf fast 25 %, wenn die bereits zum Antragszeitpunkt stillgelegten Unternehmen nicht in die Berechnung einbezogen wurden. Beide Studien legen nahe, dass Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung von Insolvenzverfahren notwendig sind - zum einen, um die Verfahrensdauer auf ein Minimum zu begrenzen und zum anderen, um alle Sanierungschancen nutzen zu können. Dies ließe sich z. B. durch eine Verstärkung des Erfahrungsaustauschs zwischen Gerichtsmitarbeitern und Insolvenzverwaltern erreichen. mehr: w w w . i f m - b o n n . o r g / i n d e x . php?id=858 wirtschaft 09/2010
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