Bereits im Sommer 2017 ist die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) in Kraft getreten, die mit umfangreichen Prüfpflichten für Anlagenbetreiber einhergeht. Ab dem 19. Juli 2018 besteht für Unternehmen die Anzeigepflicht, was bedeutet, dass alle Anlagen innerhalb eines Monats der zuständigen Behörde angezeigt werden müssen.