EU-Dringlichkeitsverordnung Energie

Die Kommission hat am 18.10., neben ihrem Arbeitsprogramm, eine neue Dringlichkeitsverordnung zur Bekämpfung hoher Gaspreise und Gewährleistung der Versorgungssicherheit in der EU veröffentlicht. Dabei verfolgt sie eine gemeinsame Gasbeschaffung, Preisbegrenzungsmechanismen an der TTF-Gasbörse, neue Maßnahmen zur transparenten Infrastrukturnutzung und zur Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten sowie weiteren Anstrengungen zur Verringerung der Gasnachfrage.

 

Die wichtigsten Elemente der Verordnung umfassen:

 

  1. Gemeinsame Gasbeschaffung – Bündelung der Nachfrage für niedrigere Preise

 

Geplant ist eine EU-weite Plattform für die gemeinsame Gasbeschaffung. Damit soll die Nachfrage gebündelt und nach passenden Angeboten zu Gasimporten gesucht werden. Konkret sollen Erdgasunternehmen aber auch gasverbrauchende Unternehmen ihren Gasbedarf hinterlegen. Liegt der aggregierte Bedarf vor, wird durch einen Betreiber nach konkreten Angeboten gesucht. Unternehmen können sich dabei zu einem oder mehreren Gasbeschaffungskonsortien zusammenfügen, um bedarfsgerechte Mengen (Volumen, Lieferzeitraum, Ort) akquirieren zu können. Die Plattform soll freiwillig von den Unternehmen genutzt werden können, jedoch werden die Mitgliedstaaten verpflichtet sicherzustellen, dass 15 Prozent ihrer Speicherfüllstände über den gemeinsamen Gaseinkauf erreicht werden. Zudem soll in Hinblick auf Transparenz beim Gaseinkauf die Kommission über Einkäufe über fünf TWh informiert werden. Diese kann Empfehlungen hinsichtlich des Einflusses auf die gemeinsame Beschaffung, den Binnenmarkt, die Versorgungssicherheit oder die Energiesolidarität.

 

  1. Preismechanismen – Neuer LNG-Index und dynamische Preisgrenze für TTF

 

Die meisten Gasverträge in der EU sind an die wichtigste europäische Gasbörse, die TTF (Title Transfer Facility), gekoppelt. Diesem wird unterstellt, LNG-Transaktionen nicht wahrheitsgemäß abzubilden. Daher plant die Kommission zusammen mit ACER, der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, einen neuen ergänzenden Index zu entwickeln, der auch LNG-Transaktionen genauer abbildet.

 

Als Übergang möchte die Kommission bei Bedarf einen auf drei Monate begrenzten Preiskorrekturmechanismus an der TTF einführen, um Preisspitzen zu verhindern und Preisvolatilität entgegenzuwirken. Transaktionen zu einem Preis über einer dynamischen Obergrenze wären an der TTF dann nicht zulässig. Des Weiteren sollen auch für Energiederivate, also für das Termingeschäft, ein befristeter Preiskorridor innerhalb eines Tages gelten. Somit sollen Energieunternehmen vor erheblichen Preisschwankungen geschützt werden.

 

  1. Gasmangellage – verpflichtende Solidaritätsregeln und Mechanismus für Gaszuteilung

 

Um die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten und im Falle einer Gasmangellage handlungsfähig zu bleiben, sind die Mitgliedstaaten dazu angehalten sogenannte Solidaritätsabkommen abzuschließen. Die Kommission schlägt vor, diesen Mechanismus verpflichtend einzuführen. Damit soll jeder Mitgliedstaat im Notfall gegen einen fairen Ausgleich Gas von anderen Mitgliedstaaten erhalten können. Die Solidaritätspflicht wird auch auf nicht angeschlossene Mitgliedstaaten mit LNG-Anlagen ausgeweitet, sofern das Gas in den Mitgliedstaat transportiert werden kann, in dem es benötigt wird. Bei regionalen oder EU-weiten Versorgungsengpässen soll zudem der Rat befähigt werden, Gaskapazitäten im Notfall zuweisen zu können.

 

Ferner sollen Instrumente eingeführt werden, die eine effiziente Nutzung der LNG- und Pipeline-Infrastruktur ermöglichen. Die Mitgliedstaaten sollen dafür Informationen über die verfügbare Kapazität bereitstellen und Mechanismen sollen eingeführt werden, um zu verhindern, dass Marktteilnehmer Kapazitäten reservieren, aber nicht nutzen.

 

Neben der Verordnung möchte die Kommission die Vorschriften für Marktteilnehmer in Hinblick auf anerkennungsfähige Sicherheiten lockern. Damit sollen Liquiditätsengpässe an den Börsen vermieden werden und der Handel aufrecht erhalten bleiben.  Zudem sollen als Unterstützungsmaßnahme bis zu 10 % der gesamten nationalen Mittelzuweisungen für den Zeitraum 2014–2020 in Höhe von fast 40 Mrd. EUR an Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen verteilt werden, um die Härten der Energiekrise abzufedern.

Die Vorschläge werden bereits bei dem Treffen der Staats- und Regierungschefs am 20. und 21. Oktober diskutiert und wahrscheinlich auf dem Energierat am 25. Oktober beschlossen.

Zusätzliche Vorschläge zur Senkung der hohen Energiepreise (europa.eu)

Josephine Möslein

Referatsleiterin Europäische Energie- und Klimapolitik
DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Director European Energy and Climate Policy
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